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Stadtarchiv Nürnberg
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Signatur:
Stadtarchiv Nürnberg D 10 Nr. 673
Bestandssignatur:
Verweis Best-Übersicht:
Klassifikation_D_Bestände:
Betreff:
Ratsverlässe
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält:
1.) De 6. April 1624: Wie die Unkosten in den Findel unter anderen mit Abschaffung der einen Haushalten als Vater und Mutter des Pecken, der Pferde und des Knechts im Theil des Viehes der einen Vieh-Magd und des Hirtens und etwas mehrens einzuziehen, wobey denn Müller, Wirth und Kutschenfahrern auch andern Burgern und Pferdthalten zuzusprechen aus guten Willen der Findel zum Besten jährl. eine ad 2 Franfuhren (?) zu thun
2.) De 24. Juli 1654: Das denen Handwercks-Leuthen nicht so leichte Scheine zu ertheilen, ob wenn keine taugliche Jungen unter denen armen Schul- und Findel-Kindern verfunden
3.) De 16. Mai 1665: Daß die Fütterung und das Graß uf den Brauen-Werck beyen Frauenthor, den Rind-Vieh in der Findel zu guten ohne Eintrag überlassen wie auch das Wildt aus dem Stattgraben beyen Lauffer Thor anderstwohin transferiert und besagten Vieh den Trieb und die Waid alda eingerammet worden sollte
4.) De 31. October 1672: Johann Philipp Fleischbein ist wegen ärgerlicher Verhaurathung um 30 Gulden in die Findel zu geben gestrafft worden
5.) De 16. September 1672: nebst einem Findelamtsbericht den wegen entstandener Feuers-Brunst benöthigten Bau der Findel-Gemächer betref.
6.) De 25. April 1685: Die zwischen Leonhard Hainzen Feilenhauer und denen Hanß Wadel Erben als 2te Nachbarn wegen einer Schupfen und s.v. Privetts entstanden Streitigkeit betref.
7.) De 17. August 1700: Die Erlernung des Metzger Handwercks einer Spurii, so von dem Landes-Fürsten legitimiert worden, betref.
8.) De 2. December 1707: Einen Spitalsunterthan und 20 Mazen Heidel-Meel (?) betref.
9.) De 1711: Die gar elenden Bettlein der Findelwaisen und wie diesem Mangel abzuschaffen seyn möge. Item des Findelschulmeisters prijectierte und revidierte Pflicht und daß solche in das gehörige Pflichtbuch eingetragen werden möge
10.) De 9. April 1715: Daß mit dem Aufstellen der Kinder in der Kirchen, der Anfang am ersten post Trinitatis gemacht werden solle
11.) De 30. Juni 1716: Das unberechtigte Bierschencken, Hinvergehrung dergl. Getrancks und Lieferung in das Umgeld oder Findel betref.
12.) De 14. Juli 1716: Der Hhl. Prediger jährl. in das Findelamt zu bezahlen habende 2 Gulden wegen der Margarethe-Geißler-Stifftung betrf.
13.) De 11.Januar 1717: nebst angehängeter Repartition wie die von Fr. Barbara, Nicolaus Muffel gestifftete 40 Gulden Grab-Geld in das künftige alljährlich ausgetheilet werden sollen
14.) De 7. Februar 1718: Die Begräbniß und Aufschreibung der Eva Graz, welche als ein Findel sich ehedem aufgehalten nunmehr verstorben betrf.
15.) De 19. Februar 1722 Die in loco Publico und in der Prison mit Todt abgehende Persohnen sollen zuweilen auf jedesmaliges gemelden darum zur Anatomie verabfolget werden
16.) De 10. Januar 1726: Die alte Observanz der Wöhrder 3 Leichen betrf und das solche künfftig nicht mehr mit den Findelkindern besungen werden sollen
17.) De 17733-1745: Die Vermehrung der Einnahm und Verminderung der Ausgab betreffend
18.) De 1734-1737: Alle Personen in Raths Pflichten und Diensten, so weder Burger noch Schutzverwandter sind, sollen gleichwie allhier den Findelschulmeister und den Findelvatter, hierum zu supplicieren
19.) De 6. October 1734: Alle hiesigen löbl. Ämter, Stifftung und Deputationes welche den Publico Lichter und Saifen (?) in Rechnung bringen, sollen solche entweder von dem Ochsen- und Unschlittamt oder berechtigten Lichtziehern und Pfragnern, den Saifensiedern abnehmen
20.) De 9. Januar 1744: Die Besoldungssteuer aller hiesigen Officianten, Subalternen und Bedienten betref.
21.) De 6. April 1745: Die in die Canzley deponiert werdende Meistergelde und ab der dem Findelamt gehörige Antheil hiervon, in Courrent dahin auch geliefert werde betref.
22.) De 29. April 1745: Daß der Gärtner des Findelgrabens beym Hallerthürlein fürhin seine Leiter beym Hinuntersteigen daselbst wegthun oder selbige umleg solle
23.) De 26. November 1745 Die Extradition der Acten von sämtlichen Ämtern und deren wichtige Aufzeichnung, wann und wohin solche gegeben habe betref.
24.) De 5. Februar 1746: nebst einer Specification: was nehmlich der Unterhalt des wegen verrückter Sinnen in die Männereisen aufgenommene Johann Conrad Bregels jährlich beträget und sämtliche geistl. Ämter darzu concurrieren sollen
25.) De 30. Juni 1746: Daß alle Ämter, die eine zeither in Summis Imperii Tribunatibus in Process-Sachen ergangene Rescripta Mandata Sententias ex Paritorias aufsuchen und um Abschrifften davon machen zu können in die L. Ober Registratur herbeyschaffen sollen
26.) De 1746-1747: Die so häuffig eingeschlichene und geringhaltige Churpfälzische, Baaden-Durlach und Hessen-Darmstädtische halbe Bazen betreffend
27.) De 26. Januar 1751: Die Lotterie betref.
28./29.) De 1745-1747: Das man keine Losung restire hinnaus zahlen solle
30.) De 8. februar 1755: Eine Holzsteuer für die Armen, worinnen dem Findelamt 20 Gulden zu repartirt worden sind
31.) De 3. März 1755: Ein dem Pfragner-Jungen abgenommenes und halb dem Spitalamt und halb dem Findelamt käuflich überlassenes Holz betref
32.) De 22. April 1756: Das verbottene Spielleuthalten und Tanzen an den Sonn- und Festtagen betref
33.) De 10. Januar 1757: Die wegen strengern Winterszeit der Armuth zum besten verrichtete Holzsteuer wozu das Findelamt 20 Gulden tribuiren müssen betref
34.) Verlaß, den Betrag zu Umgießung der Glocken in der Jacober Kirch wozu das Findelamt 30 Gulden hat tribuiren müssen betref
35.) De 3. November 1757: Das alle und jede hiesig so geist- als weltliche Amter das benötigte Unschlitt zu Lichter und Saifen aus dem löbl. Unschlittamt oder aber von berechtigten Lichterziehern und Saifensiedern nehmen und die Ausgab Posten über Unschlitt und Saifen mit Zetteln in den Rechnungen behörig belegen sollen betref
36.) De 3. November 1757: Sämtliche Amts- und Eigenherrschafften sollen ihre Unterthan und Beständtner welche convincirt werden das die mit Unschlitt, Lichtern und Saifen zur Strafe ziehen betref
37.) De 3. December 1757: Warnung, daß falsch geprägte 5 Kreuzer Stücke mit der 1748er Jahr Zahl coursiren betref
38.) De 26. April 1759: Den Rückstand des Findelamts an das löbl. Kastenamt für Bodenzinnß und daß das Findelamt wann es sich des Castens pro futuro länger bedienen will den Zinnß alljährl. bezahlen soll betref
39.) De 17. Januar 1759: Warnung, daß man in den Ämtern die schlechten gerinhgaltigen Hildburghaußner 15 Kreuzer Stücke nicht mehr einnehmen solle betref
Umfang/Beschreibung:
51 Produkte
Datierung:
1624 - 1759
Ortsnamen:
Frauentor; Hallertürlein; Hildburghausen; Laufer Tor; St. Jakobskirche; St. Jakobskircheskirche; Stadtgraben; Wöhrd
Personennamen:
Fleischbein, Johann Philipp; Geißler, Margaretha; Graz, Eva; Heinz, Leonhard; Muffel, Barbara; Muffel, Niclas; Pregel, Johann Conrad; Wadel, Hans
Sachbegriffe:
Findel; Findelamt; Findelamtsakten; Waisenhaus; Müller; Wirt; Kutscher; Viehmagd; Hirte; Knecht; Handwerk; Rinder; Wild; Weide; Nachbar; Privet; Schupfen; Schupfe; Feuersbrunst; Findelamtsbericht; Metzger; Metzgerhandwerk; Betten; Findelschulmeister; Pflichtbuch; Pflicht; Bierschenken; Prediger; Repartition; Begräbnis; Anatomie; Gefängnis; Observanz; Leichen; Schutzverwandte; Schutzverwandter; Findelvater; Lichtzieher; Ochsen- und Unschlittamt; Pfragner; Seifensieder; Deputation; Stiftung; Amt; Besoldungssteuer; Offiziant; Kanzlei; Gärtner; Leiter; Extradition; Männereisen; Unterhalt; Batzen; Lotterie; Losung; Holzsteuer; Spitalamt; Spielleute; Tanzen; Sonn- und Feiertage; Armut; Winter; Ratsverlässe; Unschlitt; Kastenamt; Bodenzins; Zahlungsrückstand


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