Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1802 November 1: Öffentliche Bekanntmachung in einem gedruckten (Amts?-) Blatt: Der Leutnant bei der Kurmärkischen Füsilierbrigade Ernst Siegesmund von Holtzschuher hat am 5. April 1802 sein Kommando in Rees verlassen. Er wird hierdurch aufgefordert, sich vor dem unterzeichneten Gericht zu stellen und zu rechtfertigen, widrigenfalls er wegen Desertion verurteilt, und sein Bildnis an den Galgen geheftet werden würde. Verbot an jedermann, dem Flüchtigen etwas von dessen Vermögen zukommen zu lassen. Neuenherse im Paderbornschen. Königlich Preussische von Bilasche Bataillonsgerichte, gez. v. Bila, Generalmajor, Brigadier und Chef. Giesecke, Auditeur. 1802 November 5: Extrakt eines Briefes des k.preuss. Majors von Holzschuher (s.u.) an den hiesigen Stiftungspfleger (s.u.), Brandenburg an der Havel. Der unglückliche Schritt des Flüchtigen war wegen Schulden seines verstorbenen Vaters (s.u.) getätigt worden, obwohl dazu kein Grund bestand. Als der Vater noch lebte, hat weder er noch die Stiefmutter des Flüchtigen diesem zur Hin- oder Rückreise nach und von Emden etwas gegeben. Der Vater war ein Bruder des Schreibers. Der Bataillons-Chef, der dem Flüchtigen wohlgesonnen war, sandte ihm einen Offizier nach, der ihn ohne Aufsehen zurückbringen sollte. Man wollte die ganze Sache sogar als ungeschehen betrachten. Leider verlor der Offizier die Spur des Flüchtigen in Holland. Er erfuhr lediglich, der Gesuchte habe sich zur See begeben. Anbei ein Zeitungsartikel (s.o.). 1802 Dezember 10: Schreiben einer Behörde (?), gez. Herrgott und Oertel, aus Markt Dachsbach an den Landalmospfleger Holzschuher in Nürnberg. Auf Befehl der k.preuss. Regierung in Bayreuth wird nachgefragt, ob der entwichene Leutnant einen Anteil am Gute Vestenbergsgreuth habe. 1802 Dezember 16: Antwortschreiben (Konzept) des Sigmund Elias v.H. an Justizrat Herrgott in Dachsbach. Verweis auf die lieblose Behandlung des Flüchtigen durch seine Eltern. Erwähnung des Onkels, der zu Brandenburg an der Havel in Garnison liegt: Obristleutnant Gottfried Ernst Sigmund v H. Das fragliche Gut ist unteilbares Eigentum der Familie, mithin kann kein Einzelner Anspruch daran besítzen. 1803 Januar 8: Schreiben von Herrgott an Sigmund Elias. Gefragt war die Höhe des Anteils des Leutnants an dem Gut, der ihm durch den Tod seines Vaters zugefallen ist. 1803 Februar 5: Antwort (Konzept) auf Voriges. Schreiber glaubte zwar, schon völlige Auskunft erteilt zu haben. Also: Die Revenuen, welche der vor 3 Jahren verstorbene Vater Heinrich Sebastian Sigmund v.H. an dem Gute hatte, gingen auf den Sohn über, werden aber bis zu dessen Wiedereinstellung oder bis zum Erhalt einer glaubwürdigen Toterklärung im Depot der Familienstiftung verwahrt. 1803 Juli 13: Schreiben (Extrakt) des Obristleutnants Gottfried Ernst Sigmund v.H. aus Brandenburg (an der Havel) an den hiesigen Umgelder Christof Gottlieb Sigmund v.H. Dem Flüchtigen sollte der Prozess gemacht werden, weswegen Schreiber sich an den König selbst wandte, mit der Bitte um Niederschlagung. Anbei das Original (!) der Antwort (hier in Kopie): Nur wegen der treuen Dienste des Petenten hat der König den Desertions-Prozess aus Gnaden niederschlagen lassen. Gez.: Friedrich Wilhelm, Potsdam, 1802 Dezember 18.
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Personennamen:
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Bila, N von (k preuss Generalmajor); Friedrich Wilhelm, König von Preußen; Giesecke, N (k preuss Auditor); Herrgott, N (Justizrat); Holzschuher, Christof Gottlieb Sigmund; Holzschuher, Ernst Franz Leopold Sigmund; Holzschuher, Gottfried Ernst Sigmund; Holzschuher, Heinrich Sebastian Sigmund; Holzschuher, Sigmund Elias; Örtel, N (Justizangestellter)
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