Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1841 Juni 24: Schreiben des Dr. (Rudolf) von Holzschuher als Güteradministrator der Sigmund-Elias'schen und Sigmund-Jakob'schen Linien an das kgl. Landgericht Schwabach. Die Eheleute Stefan und Kunigunde Kühnlein waren 1797 mit dem Grundbauernhof, Haus Nr.36 in Büchenbach als Grundholden belehnt. Der Mann ist verstorben, und erst bei dieser Gelegenheit stellte sich heraus, dass seine Frau schon drei Jahre vor ihm verstorben ist. Der Mann soll in der Nachlassregulierung den Hof als Alleineigentum übernommen haben. Mindestens die Hälfte der Frau wäre aber zu verhandlohnen. Ein gemeinschaftlicher Besitz zusammen mit den Kindern wäre nur so lange möglich, bis das jüngste Kinde 14 Jahre alt geworden wäre, aber zum damaligen Zeitpunkt waren alle Kinder schon volljährig. Daher die Bitte um Auskunft, oder um Überstellung der Akten an das hiesige Landgericht zur Einsichtnahme. Darauf: Eingangsvermerk: 1841 Juli 7, sowie eine Notiz des Landgerichts: "...zurück, um den Wohnort des verstorbenen Stephan Kühnlein anzugeben. Schwabach, den 10. Julii 1841...".
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