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Stadtarchiv Nürnberg
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Signatur:
Stadtarchiv Nürnberg E 49/II Nr. 947
Bestandssignatur:
Verweis Best-Übersicht:
Klassifikation_ E_F_Bestände:
Betreff:
Schankrecht in Artelshofen
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält:
(1.) 1723 März 13, Hartenstein: Bericht und Schreiben des F. W. de Luzelbourg an den Kurfürsten in der Sache der uralten bayerischen "Tavern" zu Artelshofen.
Dabei:
(2.) Extrakt aus dem Gemeindebuch Artelshofen von 1429 (verbessert aus: 1494). In Ober- und Unerartelshofen gibt es keine Erbschenkstatt, sondern jeder kann ausschenken, jedoch nach dem Maß seiner jeweiligen Obrigkeit, also Velden oder Hersbruck.
(3.) Kopie eines Kaufbriefs von 1608. Anna, Witwe des Artelshofener Wirts Endres Plendinger, verkauft die dortige Wirtschaft mit Zustimmung des David Sebastian Gömel, Pflegers zum Hartenstein, an ihren Sohn Georg um 572 Gulden.
(4.) 1628 Januar 21 beeidet Georg Plendinger sein Wirtshausrecht. Zeugenaussagen verschiedener älterer Leute: Es hat nie eine andere Wirtschaft in Artelshofen gegeben als die Pfälzische "Tafern". Alle Hochzeiten und Kindstaufen fanden stets dort statt. Auch der Hochzeitstanz wurde vor dem Haus gehalten. Bei der Kirchweih zogen die Pfeifer und Tänzer immer vom Schloss in die Taverne. Die beiden (neuen) Nürnbergischen Zapfenwirtshäuser im Oberen Dorf - Ausschank von Veldener Weißbier - sind erst vor etwa 12 Jahren, zu Zeiten des Wolf Harsdörffer entstanden, der erste war der Cramer Dükh. (s. Bemerkungen)
(5.) 1661 Auszug aus dem Steuerbuch des Pflegamts Hartenstein. Nennt die Inhaber: Hans Scharer, jetzt Stefan Plüz, früher Michael Schmid, jetzt Friedrich Raumb. 1650 Neubau der Brandstätte durch Plüz.
(6.) 1694: Friedrich Raum verkauft an Hans Maul.
(7.) 1723 September 11: Schreiben der Kurfürstlichen Regierung in Amberg an den Rat der Stadt Nürnberg. Es handelt sich tatsächlich um ein altes Recht, wie die in Kopie beigefügten Unterlagen, Steuerbuch (s.o.) beweisen. Pflegamt Hartenstein hat richtig gehandelt, wohingegen der Rat durch sein Pflegamt Velden wohl fehlerhaft unterrichtet wurde.
(8.) September 23: Ratsverlass an das Landpflegamt: Das Schreiben der Regierung soll man Herrn Johann Christof Tetzel zustellen, damit er einen Gegenbericht verfassen kann. Danach Wiedervorlage.
(9.) 1724 April 22 (Eingang): Gegenbericht Tetzels. Nachfolger des Maul ist inzwischen Hans Scharrer. Da das Gemeindebüchlein sagt, es gebe gar kein Schankrecht, so müsste das auch für das Pfälzische Wirtsshaus gelten. Ein Schild hat es dort nie gegeben. Bitte, dem eigenen Untertanen Stefan Westphal, in dessen Haus seit Jahrhunderten Bier ausgeschenkt und Hochzeit gehalten wird, dies weiterhin zu erlauben.
(10.) 1724 April 24: Bedenken der Doktoren Hofmann und Woelcker.
Umfang/Beschreibung:
10 Prod
Datierung:
1429 - 1724
Ortsnamen:
Amberg; Artelshofen; Artelshofen - Oberes Dorf, Wirtschaft; Artelshofen - Unteres Dorf, Brandenburger (Wirtshaus); Artelshofen, Schloss; Hartenstein; Hersbruck; Nürnberg; Velden
Personennamen:
Blendinger, Anna; Blendinger, Endres; Blendinger, Georg; Dick, Hans siehe Weber; Dück, N siehe Weber Hans; Gömmel, David Sebastian; Harsdörffer, Wolf; Hofmann, N Dr; Lützelburg, Ferdinand Wilhelm Freiherr von; Maul, Hans; Plütz, Stefan; Raum, Friedrich; Scharrer, Hans; Schmid, Michael; Tetzel, Johann Christof; Weber gen Dick, Hans; Westphal, Stefan; Wölcker, N Dr.
Sachbegriffe:
Schankrecht; kurpfälzische Regierung; Rat der Stadt; Ratsverlass; Ratskonsulenten; Wirtshausschild; Kurfürst; Gemeindebuch; Kaufbrief; Kopie; Zustimmung; Pfleger, Hartenstein; Pflegamt Velden; Hochzeit; Kirchweih; Brandunglück; Neubau; Weißbier Veldener; Veldener Weißbier; Steuerbuch; Extrakt; Gegenbericht; Wiedervorlage; Gutachten; Gesuch


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