Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1766 Januar 23 und Februar 21: Protokoll, Artelshofen. Klage der Kunigunde Hauenstein aus Hohenstadt gegen Georg Hauenstein in Oberartelshofen wegen Schulden des Hauenstein, für die die Mutter der Klägerin gebürgt und gezahlt hatte. 1.) 30 Gulden an Hans Seybold zu Hohenstadt für eine Kuh. 2.) 15 Gulden 25 Kreuzer aus Darlehen an Georg Hauenstein. 3.) 2 Gulden beim Schleer Hansel. Ad 1.) Hauenstein behauptet, die Kuh in seinem 11. Lebensjahr gekauft, weiterverkauft, wegen Mängel zurückgenommen zu haben. Letztlich habe ihm ein Jude in Schnaittach 23 Gulden dafür gegeben, worunter sich ein gläserner (!!) Carolin befand, weswegen Hauenstein in Schnaittach verklagt worden war, sodass er von der ganzen Sache keinen Nutzen gehabt hat. 1766 Februar 21: Aussage der Klägerin, inzwischen verheiratete Stilper: Der Kauf geschah erst vor 6 Jahren, also nicht im Kindesalter des Hauenstein. Ad 2.) Behauptung diverser Teilzahlungen, wovon die meisten von Klägerin bestritten werden. Dabei: 1763: Verzeichnis der Schulden des Hauenstein bei Kunigunde Hauenstein in Hohenstadt: 47 Gulden 25 Kreuzer. Darunter Schulden beim Schleer Hanßl. Davon bezahlt: 6 Gulden 5 Kreuzer. Unterschrift: Johann Leonhard Hauenstein, Hartmannshof. 1766 Januar 5: Quittung des Jobst Braun über den Erhalt von 15 Gulden 25 Kreuzer durch die Base des Hans (!) Georg Hauenstein, u.a. für Kauf einer Kuh. Undatiert: Quittung des Hans Seiwolt über den Erhalt von 30 Gulden wegen einer Kuh durch Kunundta Hauersteine (!). Hauenstein verpflichtet sich schließlich zu Ratenzahlung.
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Personennamen:
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Braun, Jobst; Hauenstein, Georg; Hauenstein, Hans Georg siehe Georg; Hauenstein, Johann Leonhard; Hauenstein, Kunigunde (Hohenstadt); Schlee, Hans; Seybold, Hans; Stilper, Kunigunde geb Hauenstein
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