Enthält:
1775 August 4: Protokoll, Artelshofen.
Wegen des Postskriptums eines Schreibens des Pflegamts Hartenstein vom 24. Juli wird, wie folgt, bemerkt: Johann Georg Hauenstein in Oberartelshofen leugnet nicht, im April dem Michael Steger in
Claußen anstatt 2 Louis d'or 2
Dantes für eine Kuh gegeben zu haben. Er hatte aber auch zugesagt, am nächsten Tag ordentliches Geld zu bringen. Die
Dantes hatte er von einem Viehhändler aus Neuhaus erhalten.
Steger hatte nicht abgewartet, bis Hauenstein sein Versprechen erfüllte, sondern ihn gleich bei der Verwaltung in Artelshofen angezeigt.
Hauenstein zahlte heute in richtigem Geld, die
Dantes behielt man hier, bis Hauenstein entweder den Viehhändler hierherbringt, oder sich sonst rechtfertigt.
Das Vorgeben, Hauenstein schlachte öfter mangelhaftes Vieh, kann hier nicht bestätigt werden.
Dabei:
Undatiert (1775 Juli 24, s. o.): Postskriptum des Pflegamts Hartenstein, des Inhalts wie oben. Gez.: (J. W. ?) Fischer.
Dabei:
Konzept des obigen Protokolls
1775 August 14: Postskriptum eines Schreibens, Nürnberg.
Der Fall mit den Rechenpfennigen (!) ist erledigt. Der Vorwurf, Hauenstein schlachte krankes Vieh, trifft nicht zu, da er seit Jahren nicht ohne
Schau schlachten darf.
Übrigens wurde ihm sein Bestand gekündigt, sodass er nächstens ausziehen muss.