Streit zwischen Johann Serz und Peter Grötsch in Oberartelshofen wegen des Überhangs von einem Apfelbaum
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält: 1775 September 20: Protokoll, Artelshofen. Beschwerde des hiesigen Untertanen und Schneiders Johann Serz gegen den hiesigen Untertanen Peter Grötsch, beide zu Oberartelshofen. Serz hat ein Gemeinäckerlein in Bestand. Den Überhang von einem dort befindlichen Apfelbaum beansprucht Grötsch. Gestern hat er die Hälfte der Äpfel abgepflückt. Serz beruft sich auf das alte Herkommen, wonach von Gemeinäckern nie ein Überhang beansprucht werden dürfe. Grötsch behauptet allerdings das Gegenteil. Daraufhin werden drei alte Männer befragt, und zwar Hans Bauer, Peter Hörmann und Johann Funck. Diese bestätigen die Ansicht des Serz. Vor etwa 7 Jahren habe es einen vergleichbaren Fall gegeben: Der Schmied (Georg) Leimberger hatte den Überhang von einem Baum auf dem Gemeinacker des Gemeindehirten an sich genommen, musste das Obst aber wieder zurückgeben. Dabei: Konzept des Protokolls.