Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1776 Januar 22: Klage des Andreas Fleischmann, Metzgermeisters und Tetzelischen Untertanen zu Kirchensittenbach, gegen den Ebnerischen Untertanen und Schustermeister Jobst Emmer zu Stöppach. Kläger hatte gestern Emmer zuhause aufgesucht, um ihn an die 6 1/2 Gulden zu erinnern, die er Kläger noch für Schweine schuldet. Als Emmer die Schuld völlig leugnete, drohte Kläger damit, ihm die Schweine wegzunehmen. Darauf schrie Emmer: du willst mir meine Schweine wegtreiben, warte nur, du must sterben - bei diesen Worten zog er eine Holzhacke hervor, die neben ihm auf der Bank gelegen war, und schlug auf Kläger ein, wobei die Frau des Emmer diesem in den Arm fiel. Ein weiterer Versuch, Kläger zu treffen, führte dazu, dass dieser die Hacke an sich reißen konnte, Emmer gelang es aber, die Hacke wieder an sich zu bringen. Nun wollte Emmer mit einem eisernen Keil, der zum Schusterwerkzeug gehört, nach Kläger werfen. Zum Glück verhinderte dies der anwesende Leonhard Schwarz, wohnhaft bei dem Hersbruckischen Amtsuntertanen Hans Loos in Stöppach. Zuletzt ergriff Emmer ein Schustermesser und stach auf Kläger ein, der einen Stich in der rechten Hand erhielt. Emmer erklärt die Sache so: Als Fleischmann zu ihm kam, habe er, Emmer, ihm erklärt, dass von der Schuld höchstens noch 3 1/2 bis 4 Gulden ausstehen. Als Fleischmann darauf mit Wegnahme der Schweine drohte, wurde Emmer darüber in etwas erhizt, weswegen er dem Fleischmann mit der Hacke den Weg weisen wollte (!). Mehr sei aber nicht geschehen. Kläger verlangte daraufhin die Einvernahme des Zeugen Schwarz. Die Sache wurde vertagt, da man der Herrschaft davon Meldung machen muss.
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Personennamen:
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Emmer, Jobst (Stöppach); Fleischmann, Andreas; Loos, Hans; Schwarz, Leonhard
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