Enthält:
1776 Februar 4: Schreiben des L(orenz). Hagendorn aus Artelshofen an einen Herrn Bestätter (wohl Ulrich Nikolaus Volland in Nürnberg).
Anbei das Protokoll in der Sache des Johann Westphal, Unterartelshofen, gegen Johann Serz in Oberartelshofen (s.u.)
Weitere Meldungen: Der Fischer (Wolf) Deinzer hat zwar 20 Gulden an seinen rückständigen Bestandszinsen gezahlt, ist aber weiterhin 67 Gulden schuldig, die inzwischen sein Vermögen übersteigen dürften.
Weitere säumige Zahler sind Johann Paulus Strobel und der Schmied Hans Leimberger, beide Bürger zu Velden, sowie die beiden Kurbayerischen Untertanen (Hans) Mayerhöfer und (Hans) Pillnhöfer in Achtel.
Dabei:
1776 Januar 30: Protokoll, Artelshofen.
Johann Westphal, Wirt in Unterartelshofen, gibt an, dass ihm im letzten Jahr etwa 40 Gulden, bestehend aus alten Talern, Guldinern, Halbguldinern, Fünfzehnern und einem alten Lämmleinsdukaten, gestohlen worden sind. Er verdächtigt Johann Serz, Schneidermeister in Oberartelshofen.
Serz leugnet und fragt nach Beweisen. Westphal hingegen verweist darauf, dass Serz vor 6 Wochen in seine Wirtsstube gekommen sei und sein Mitleid über den Verlust des Geldes ausgesprochen habe, worauf der Wirt sagte: Der Dieb will auch noch Mitleid haben? Anwesend war Johann Georg Hauenstein. Serz habe nichts darauf geantwortet und sich seitdem aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Letzten Herbst habe Serz übrigens Hafer vom Feld des Westphal gestohlen, worüber ihn der Vater des Westphal zur Rede gestellt hatte. Bei dem Bauern Johann Serz (!) in Oberartelshofen habe er ein Messer gestohlen und in Raitenberg verkauft. Er habe geprahlt: Wenn man kein kleines Geld hat, muss man halt Taler nehmen etc.
Westphal verlangt einen Reinigungseid von Serz.
1776 Februar 12: Hagendorn an Herrn Volland in Nürnberg.
Überbringer dieses Schreibens ist Johann Serz, der weder mit guten Worten, noch mit Drohungen zu einem Geständnis zu bewegen war, sondern nach Nürnberg reisen wollte, um bei der Herrschaft Hilfe zu erbitten.
Dem Westphal wurde strenges Stillschweigen auferlegt. Auch er appelliert an die Herrschaft.
1776 März 13: Protokoll, Artelshofen (in duplo).
Den streitenden Parteien wurde die Sentenz der Herrschaft eröffnet: Da Westphal seine Behauptung nicht beweisen kann, muss er eine Ehrenerklärung zugunsten des Serz zu Protokoll geben.
Westphal gibt die Erklärung ab, wohingegen Serz darüber hinaus noch 200 Gulden Schadenersatz verlangt. Notfalls wolle er den Fall bis zum Kaiser bringen.