Enthält- und Darin-Vermerke:
|
Enthält: 1777 Januar 2: Proclama der von Ebnerischen Fideikommissadministration, Nürnberg. Die Untertanen übergeben ihren Kindern bei deren Verheiratung die versprochenen Heiratsgüter, ohne diese der Verwaltung zu melden; offensichtlich, um die Gebühren zu hinterziehen. Man bedenke auch, was sich bei Erbschaftsstreitigkeiten ereignen könnte, wenn die Heiratsgüter nicht verbucht sind. Es müssen also künftig alle Heiratsgüter hinterlegt, oder doch wenigstens angezeigt, in jedem Fall aber die Gebühren entrichtet werden. Ansonsten droht als Strafe die Zahlung in Höhe des Heiratsgutes. Dies gilt auch für schon geschehene Übergaben der Heiratsgüter.
|