Enthält:
1790 Mai 9: Protokoll, Artelshofen.
Anzeige der Catharina, Frau des Johann Conrad Eichmüller zu Oberartelshofen. Soeben hatte ihr der Winkelmann und Webermeister Johann Georg Schramm bei dem Haus des sogenannten Schreinerwebers Hans Georg Schramm 3 Ohrfeigen gegeben und ihr dann mit einem kleinen Brett eine Wunde unter dem rechten Auge beigefügt.
Vor einigen Tagen sei ihr ein Büschel Streu abhanden gekommen, und sie habe den Schramm deswegen in Verdacht.
Daraufhin wird Schramm durch den Amtsknecht in Arrest gelegt.
1790 Mai 10: Verhör des Schramm. Er hatte die Frau gefragt, ob sie ihn verdächtige, was sie bejaht hatte. Daraufhin habe er ihr eine Ohrfeige gegeben - nichts weiter.
Aussage der Schreinersweberin: Bestätigt die Frage und Bejahung, sowie 2 Ohrfeigen und das Schlagen mit dem Brett.
Dabei ein Schreiben - Mai 10 - des Verwalters Johann Conrad Gröschel nach Nürnberg. Der Schramm will persönlich bei der Herrschaft vorsprechen.
1790 Mai 12: Schreiben aus Nürnberg (Konzept) an den Verwalter. Laut Schramm hat der Verwalter die weiteren genannten Zeugen nicht befragt. Dieses parteiliche Verhalten erregte bei der Herrschaft größtes Mißfallen. Der Fall ist daher ordentlich zu Ende zu bringen.
1790 Mai 14: Schreiben Gröschels nach Nürnberg.
Verwahrt sich gegen den Vorwurf der Parteilichkeit. Anbei das erste Protokoll (s.o.) und die Protokolle Nr. 2 bis Nr. 8, vom 13. und 14. d.M.
Erneutes Verhör des Schramm, nun aber vor den Zeugen Johann Georg Zahn und Michael Leupold, beide Unterartelshofen. Schramm leugnet, bei der Herrschaft noch mehr Zeugen angegeben zu haben. Allerdings könne er noch weitere Personen nennen, die den Vorgang mitangesehen haben.
Diese werden ebenfalls in Anwesenheit der beiden Zeugen verhört: Hans Luber, Oberartelshofen: Er stand mit den Töchtern Grötsch und Windisch beim Haus des
Lippenschusters. Bestätigt die Frage Schramms, ob er ein Dieb sei, die Bejahung durch die Frau, sowie eine Ohrfeige.
Magdalena, Tochter des Georg Peter Grötsch: Bestätigung, wie vor, Schlagen mit dem Brett, sowie 3 Ohrfeigen.
Magdalena, Tochter des Erhard Windisch: Ähnlich. Friedrich Schaup: Nicht Zeuge, sondern hatte versucht, zur gütlichen Einigung zu raten.
Zuletzt wird die Eichenmüller erneut befragt: Inzwischen ist die Rede von 2 Ohrfeigen.
1790 Mai 21: Bescheid (Konzept), Nürnberg. Schramm muss 5 Gulden zahlen und 2/3 der Kosten tragen. Die Eichmüller 1/3 der Kosten, und wegen des haltlosen Vorwurfs des Diebstahls 3 Gulden, die allenfalls auf 2 Gulden moderiert werden dürfen.