Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1791 Januar 8: Protokoll, Artelshofen. Es wurde Johann Serz vorgeladen, der Sohn des Johann Serz zu Oberartelshofen, und ihm die von der Herrschaft auferlegte Strafe von 2 mal 24 Stunden Arrest beim Amtsknecht bekanntgegeben. Grund war eine Beschwerde des Schlotfegers Dietel zu Lauf. Serz hält entgegen: Vor etwa 3 Wochen sei der Schlotfeger mit seinem Jungen im Haus seines Vaters erschienen. Er, Serz, habe nicht eingesehen, wieso sein Schlot zum dritten Mal gefegt werden sollte, da doch (1790) im Frühjahr und dann um die Zeit der Grummeternte zum zweiten Mal gefegt worden war. Mehr als zweimal sei ja nicht vorgeschrieben. Sein Vater habe gesagt, der Schlotfeger fege oder nicht - seine 4 Kreuzer erhalte er trotzdem. Der Schlotfeger verließ daraufhin das Haus. Serz junior ging in die Küche, wo der Junge beschäftigt war, und sagte zu ihm, er solle das Haus verlassen, sonst werfe er ihn hinaus.Der Junge ging, und Serz legt Wert auf die Feststellung, dass er ihn nicht hinausgeworfen habe. Außerdem habe der Schlotfeger beim letzten Besuch so hastig gearbeitet, dass seine, Serz', Mutter nicht einmal mehr ihre Suppe und das Schmalz vom Feuer nehmen konnte - mit entsprechenden Folgen. Bitte, den Arrest auszusetzen, bis die Herrschaft über die aktuelle Aussage entschieden hat.
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