Enthält:
1768 November 7 bis 1771 April 15: Schriftwechsel des Verwalters G(eorg) D(ietrich) Hagendorn, Artelshofen, mit dem Pflegamtskommissar J(ohann) M(ichael) v.Fischer, Hartenstein.
Der Hartensteinische Untertan und Pechwirt Hans Georg Scharrer hat bei der Gemeinleithe einen Baum unberechtigt abgehauen und abtransportiert.
Stallungsgesuche scheitern teilweise an einem Blutsturz Schramms, ansonsten an der Taktik des Pflegkommissars.
1771 Juni 8: Schreiben des J(ohann) M(ichael) v.Fischer, Pflegamtskommissars zu Hartenstein, an Frau Maria Jacobina Ebner in Artelshofen.
Schreiber ist momentan vielbeschäftigt. Ein Augenschein bei dem Wirt (Hans Georg) Scharrer vor 2 Tagen ergab zunächst die Auflage, er solle bei Strafe kein Holz mehr hauen. Es geht um die Wirtsleithe.
1771 Juli 3: PS Fischers, Hartenstein, an den Verwalter (Georg Dietrich Hagendorn) in Artelshofen.
Benachrichtigung über die Strafdrohung, welche sich auf 5 Reichstaler beläuft.
1771 Juli 11: Schreiben an den Pflegkommissar (Konzept), Nürnberg.
Man hatte gehofft, der Streit zwischen dem Hartensteinischen Amtsuntertanen Hans Georg Scharrer (außen bez. als
Bechwirth ) und der Gemeinde Artelshofen sei durch den jüngsten Rezess beigelegt worden. Man wird wohl erst im kommenden Frühjahr wieder nach Artelshofen kommen. Bis dahin wird Scharrer sich hoffentlich ordentlich verhalten. Anbei ein Präsent (zu letzterem siehe Nr. 1752).
Dazu:
1771 Juli 12: Empfangsbestätigung, Hartenstein.
1771 Juli 12: Schreiben Fischers, Hartenstein, an Frau Ebner in Artelshofen.
Schreiber erinnert sich gerne und dankbar an einen früheren Aufenthalt im Schloss Artelshofen, den er und seine Frau genießen durften. Nun kommt noch die unverdiente Gnade eines Präsents hinzu. Dem Scharrer wurde aufgetragen, sich bis zu einer endgültigen Markung von der Wirtsleithe fern zu halten.
1778 Oktober 22 (= Eingang): PS Nr. 2 Fischers, Hartenstein an die gnädige Frau (= Ebner).
Laut Bericht der Gemeinde Artelshofen soll der Wirt im letzten Jahr einige Bäume in der
Leithen gehauen haben. Es muss ein Augenschein vorgenommen werden, wobei das alte Markungsprotokoll (= 1771) alle Zweifel beheben wird.