Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1763 August 1: Mandat (Entwurf) der Hieronymus-Wilhelm-Ebnerischen Fideikommissadministration, Artelshofen. Die Ordnung sieht vor, dass nur an 2 Tagen der Woche, nämlich Montag und Mittwoch (falls einer dieser Tage ein Feiertag ist, am darauffolgenden Tag), jeweils eine Person aus einem Haushalt in den Wald gehen darf, um Holz oder Einstreu zu holen. Inzwischen gehen die Einwohner Unterartelshofens, insbesondere die der sogenannten Trüpf Häußlein, nach Belieben in den Wald. Bei Übertretung der Ordnung wird künftig eine Strafe von 1 Gulden fällig. Im Wiederholungsfall kann Gefängnis- oder höhere Geldstrafe verhängt werden.
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