Enthält:
1783 September 18: Schreiben des Pflegers zu Hersbruck, J(ohann) G(eorg) Haller an seinen Bruder Johann Sigmund Haller, Kriegsrat, in Nürnberg.
Vorgestern kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Hirten von Enzendorf und Gemeindemitgliedern von Artelshofen, als der Hirte seine Herde auf der Wiese des Serz, wo das Grummet schon abgeerntet war, weiden ließ. Die Herde wurde teilweise zerstreut, weswegen einige Tiere in eine Artelshofener Wiese eindrangen, wo sich noch Grummet befand, woraufhin Erhard Windisch versuchte, diese Tiere zu pfänden. Da der Hirte sich wehrte, erhielt er einige Maulschellen von Windisch. Die Serzische Wiese liegt unterhalb des Mukensteins, bis zu welchem aber laut hiesigem Salbuch die Enzendorfer Alleinhut reicht. Bitte um Verweis an die Artelshofener.
1783 September 30: Schreiben des Pflegamts Hersbruck an die Ebnerische Verwaltung in Artelshofen.
Beschwerde gegen das Verhalten der Artelshofener. Verwalter könnte am 3. Oktober an einem Augenschein des Geländes teilnehmen.
1783 Oktober 7: (Konzept und) Schreiben des (Verwalters) Johann Conrad Gröschel, Artelshofen, an die Ebnerische Fideikommissadministration in Nürnberg.
Laut dem durch Herrn Güterbestätter Volland dem Vorgänger Gröschels überstellten Repertorium schwelte der Hutstreit zwischen beiden Gemeinden schon 1500 bis 1600. Bitte um Zusendung der Akten. Herr (Friedrich Pius) Haubenstricker hat von dem umstrittenen Gebiet einen Riss verfertigt, den er noch übersenden will (s.u.). Anbei die Enzendorfer Hutbeschreibung (s.u.).
Weitere Punkte:
Der (Moritz) Wild in Stöppach hat die 8 Gulden für die (Margaretha) Taubmännin in Velden bezahlt.
Der Uhrmacher in Schnaittach hat versprochen, die Uhr fertigzustellen und binnen 14 Tagen zu liefern. (Vgl. Nr. 881)
Die Scheurlische Herrschaft in Vorra beabsichtigt, demnächst eine Treibjagd abzuhalten, wodurch vielleicht auch der hiesige Jagdbezirk beeinträchtigt werden könnte.
Dabei:
Extrakt (in duplo) aus der Enzendorfer Hutbeschreibung, wonach es auch einen gemeinsamen Hutbezirk gibt.
Extrakt aus der Gemeindeordnung Artelshofen von 1571 mit Beschreibung der Hut. Genannt sind der
Thiergarten beim
Steinbühl, der
Nutzgraben (= Utzgraben) etc.
Gutachten des Friedrich Pius Haubenstricker, 1783 Oktober 3 mit Auswertung der erwähnten Stücke, sowie Verweis auf ein Salbuch von 1534.
Handriss in Blei - von Haubenstricker (s.o. und u.). Pegnitz von links nach rechts (also Nord nach Süd), links Enzendorf, rechts Artelshofen. Östlich der Pegnitz der
Muckenstein - nach Artelshofen begrenzt vom
Harn- oder Uzgraben. Die strittige Flur westlich der Pegnitz unterhalb des
Fuchsbühls, abgeteilt durch einen Markstein in ein Enzendorfer und ein Artelshofener
Heffenholz. Danach bis zur Pegnitz Jobst Kempfs Enzendorfer und desselben Artelshofener Wiese, auf letzterer fand die Pfändung statt. An der Pegnitz die Artelshofener
Hirtenwiese, die Artelshofener
Gemeinfuhr - angeblich der
Hopfenanger, sowie weitere Artelshofener Gründe. Richtung Artelshofen quert die
Gemeingasse, hinter der der
GestattAnger liegt.
1783 Oktober 9: Schreiben des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, an Gröschel.
Der Pfändungsfall von 1568 (= Nr. 1331) ist hier nicht einschlägig, da damals eine Mainfeldener Kuh auf der Enzendorfer und Artelshofener Flur gepfändet worden war, und zwar über der
Hohenstraß im sogenannten
Grünloher Holz. - Nach dem von Herrn Haubenstricker gefertigten Riss dürfte Artelshofen im Recht sein.
1784 September 7: Schreiben des Pflegers zu Hersbruck, J(ohann) G(eorg) Haller an seinen Bruder Johann Sigmund Haller, Kriegsrat, in Nürnberg.
Erinnerung an das Schreiben vom September des Vorjahres mit der Bitte um Klärung.
1784 September 16: Schreiben des J(ohann) G(eorg) Haller, Hersbruck, an Gröschel.
Schreiber besprach sich bei seinem letzten Aufenthalt in Nürnberg mit seinem Bruder. Man vereinbarte, dass Enzendorf bis an den Muckenstein hüten darf.
1785 August 6: Protokoll nach Augenschein des strittigen Gebietes. Anwesend waren neben den beiden Gemeinden die folgenden Personen: Friedrich Pius Haubenstricker für das Pflegamt Hersbruck. Ulrich Nicolaus Volland für die Ebnerische Fideikommissadministration. Verwalter Gröschel, Artelshofen.
Verweis auf Salbücher von 1534, 1578 und 1601. Zitate aus Beschreibungen mit vielen Flurnamen. Strittig ist, ob die Gemeinfuhr identisch mit dem Hopfenanger ist. Der Vorschlag, das strittige Stück ganz oder teilweise zur Kuppelweide (= gemeinschafltich) zu benützen, gelangt nicht zur Annahme. Die Sache (6 1/2 beschriebene Spalten) wird unentschieden gelassen.