Enthält:
1794 November 12: Schreiben des Johann Bartholomäus Heinz, Artelshofen, an die Hieronymus Wilhelm Ebnerische Fideikommissadministration.
Schreiber ist seit 21 Jahren Amtsknecht in Artelshofen. Er hat Frau und Kinder. Die Ereignisse der jüngsten Zeit führten zu erheblichen Einbußen. Einmal die Bayerische Bedrückung, und dann der Tod des Herrn Stadtgerichtsassessors v. Ebner. Durch die Bayerische Okkupation entfiel der so genannte
Grolles in Oberartelshofen, Hirschbach und Höflas, also etwa 15 Gulden, sowie weitere Einkünfte von Käufen, Verkäufen, Inventuren, Augenscheinen, Markungen, Fornikationsfällen etc. Wegen des Herrn v. Ebner entfielen Einnahmen an Korn, Gerste, Erbsen, Linsen usf.
Geblieben sind 18 Gulden Besoldung plus 5 Gulden Stiftungsgelder plus 2 Simra Korn (das Simra a 12 Gulden ) = 47 Gulden. Hinzu kommen 3 Gulden für Wartung des Gartens, Schuß- und Fanggeld, wovon Schreiber aber Pulver und Blei kaufen muss, sowie der
Grolles für Unterartelshofen und Stöppach. Insgesamt 61 Gulden pro Jahr.
Daher Bitte um Verbesserung des Einkommens.
1795 April 25: Extrakt eines Berichts, gefertigt von Georg (Caspar) Löhe, Hallerischem Sekretär.
1795 Mai 15: Extrakt Bemerkungen des Stadtgerichtsassessors Kress.
1795 Mai 20: Beschluss: Der Amtsknecht erhält zusätzlich 6 Fässlein Korn und 10 Gulden, jedoch nur solange die bayerische Sequestration andauert.