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Stadtarchiv Nürnberg
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Signatur:
Stadtarchiv Nürnberg E 49/II Nr. 1421
Bestandssignatur:
Verweis Best-Übersicht:
Klassifikation_ E_F_Bestände:
Betreff:
Wildbann und Jagdrecht bei Artelshofen
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält:
Liste der am 1., 2. und 4. Dezember 1626 gefangenen Tiere. Gestelle in der Umgebung Artelshofens. Hasen und 1 Fuchs.

1628 November 30: Schreiben des Franz Carl Schürstab, Pflegers zu Hohenstein, an die Herren Landpfleger in Nürnberg.
Erinnert an die Tatsache, dass Artelshofen wegen des Wildbanns und des Jagdrechts stets 1/4 Gulden jährlich ins hiesige Pflegamt zahlen musste. Dies ist bisher immer beobachtet worden. Seitdem Herr Hans Jacob Tetzel Artelshofen erworben hat, ist diese Zahlung ausgeblieben. Tetzel versprach zunächst, daran zu denken, bei der jüngsten Erinnerung verwies er Schreiber jedoch an das Landpflegamt in Nürnberg.

1628 Dezember 17 post: Schreiben Tetzels an den Rat. Der Pfleger zu Hohenstein hatte am 17. Dezember in obiger Sache Beschwerde beim Rat eingelegt. Tetzel verweist darauf, dass die früheren Besitzer von Artelshofen, die Stiebar, das kleine Waidwerk ungestört bis 1548 genossen haben. Nachbarschaftliche Streitigkeiten führten zu einer Tagung in Ottensoos, bei welcher Herr Caspar Nützel, Dr. Valentin Kötzler und Bonifatius Nöttelein für die Stadt Nürnberg auftraten. Es kam zu keiner Entscheidung. Am 31. Januar 1559 ließ der Rat Georg Kleindienst, Stiebarschen Jäger, in Vorra verhaften und in Hersbruck inhaftieren, weil er dem Reichenecker Schützen seine im Wolferslohe aufgestellte Falle vernichtet hatte. Die Stiebar richteten eine Supplikation an die Kaiserliche Kammer, worauf sie ein Mandat "de restituendo" erhielten, dem der Rat am 10. April Folge leistete. Am 1. Juli 1587 verhörte eine Kommission 15 Zeugen, welche alle bestätitgten, dass die Stiebar das Jagdrecht seit Menschengedenken ausübten. Die Kommission bestand aus Dr. jur. Hans Christoph von Giech, Pfleger zu Veldenstein, Hans Ludwig von Schaumburg, Burggraf zum Rothenberg, und Georg Zollner, der Rechte Lehrer und fürstl. Bambergischer Rat. Der inzwischen verstorbene Lazarus Harsdörffer benützte die Gelegenheit, den Rat dazu zu bringen, ihm nicht nur den Stiebarschen Jagdbezirk, sondern auch im Hohensteinischen liegende Gebiete zuzubilligen. Daher rühren die jetzt zur Debatte stehenden Rekognitionszinse.
Der inzwischen verstorbene Vater (Carl) des Schreibers erwarb Vorra 1596 von den Stiebar und brachte so 58 Mannschaften zum Steuergebiet der Stadt Nürnberg. Auch wenn man damals gewisse Nachrichten besaß, wonach die (Kaiserliche) Kammer ein für Tetzel günstiges Urteil fällen würde, trat er 1600 den Wildbann an die Stadt ab, um weiteren Streit zu vermeiden.
Umfang/Beschreibung:
3 Prod
Datierung:
1626 - 1628
Ortsnamen:
Artelshofen; Hersbruck; Hohenstein; Ottensoos; Reicheneck; Rothenberg; Vorra; Wolferslohe (Flurname)
Personennamen:
Giech, Hans Christoph Dr. jur. von; Harsdörffer, Lazarus; Kleindienst, Georg; Kötzler, Valentin Dr.; Nöttel, Bonifatius; Nützel, Caspar; Schaumburg, Hans Ludwig von; Schürstab, Franz Carl (Pfleger Hohenstein); Stiebar, Familie; Tetzel, Carl; Tetzel, Hans Jacob; Zollner, Georg
Sachbegriffe:
Wildbann; Jagdrecht; Fanggestelle; Hasen; Fuchs; Landpfleger; Pfleger, Hohenstein; Zins verweigert; Tektur; Flurname; Beschwerde; Rat der Stadt; Weidwerk kleines; Jagd, niedere; Jäger; Schütze; Falle zerstört; Verhaftung; Supplikation; Kammergericht; Mandat; Kommission; Zeugenvernehmung; Dr. jur.; Pfleger, Veldenstein; Burggraf, Rothenberg; Lehrer der Rechte; Rat, fürstlich bambergischer; Rekognitionszins; Gutserwerb; Mannschaften; Steuergebiet; Zession


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