Wildbannstreit zwischen Artelshofen und Vorra 1790/91
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält: 1790 September 16: Protokoll (in duplo), Artelshofen. Anzeige des Amtsknechts Johann Bartholomäus Heinz, dass der Vorraer Amtsknecht Bögelein im hiesigen Jagdbezirk beim Sieglitzberg eine Vogelfalle aufgestellt hat. Die Verwaltung wies ihn an, die Falle zu zerstören. 1790 Oktober 11: Protest der Scheurlischen Eigenherrschaft. In der Folge weitere Proteste und Gegendarstellungen beider Seiten. Verwalter in Artelshofen ist J(ohann). C(onrad). Gröschel, der selbst einmal beim Wastelstein gejagt hat. Dabei: 1790 Dezember 2: Gutachten eines Dr. Winckler, der eine Eingabe an den Rat oder an das Landpflegamt anrät. 1790 Dezember 21: Promemoria des Christoph Gottlieb Sigmund Kreß. Stadtgerichtsassessor v. Scheurl hat den Vorschlag gemacht, im Fall einer Einigung über die Wildbanngrenzen von Seiten Vorras auf das Handlohn für das nach Vorra gehörige Fischwasser zu verzichten (s. Nr. 1372). Schreiber ist der Ansicht, dass eine etwaige Gerichtsentscheidung (!) vermutlich auf den Vertrag vom 1. Januar 1600 abstellen würde, da beide Seiten nicht genügend Beweise für ihre Ansprüche besitzen. Das hätte zur Folge, dass man zur wechselseitigen Bejagung der fraglichen Jagdgründe, mithin zur Kuppeljagd gezwungen wäre, was doch nur neue Differenzen mit sich brächte. Dabei: 1791 Januar 12: Schreiben Kreß' an Sekretär (Ulrich Nikolaus) Volland. Rät auch hier zum Vergleich.
Bögelein, N (Amtsknecht Vorra); Gröschel, Johann Konrad; Heinz, Johann Bartholomäus; Kress, Christof Gottlieb Sigmund; Scheurl, N (Stadtgerichtsassessor); Volland, Ulrich Nikolaus; Winkler, N Dr.