Enthält:
1691 Juni 7: Anzeige des Friedrich Schwammberger über den Verkauf seines halben Gutes, wie es Hans Schwammberger von seinem Vater angenommen hatte, um 300 Gulden an seinen Sohn Leonhard Schwammberger. Der Vater hat Wohnrecht auf Lebenszeit beim Sohn und dessen Frau. Kost und eventuelle Betreuung des im hohen Alter stehenden Vaters sind ebenfalls mit eingeschlossen. Der Vater will, soweit seine Kräfte dies zulassen, im Haushalt mithelfen.
1691 August 6: Kaufbrief, ausgestellt und gesiegelt in Letten durch Christoph Gottlieb Löffelholz in Anwesenheit seiner Mutter, Sabina Catharina Löffelholz, geb. Muffel. Am 19. Juli 1691 bat Friedrich Schwammberger um den Konsens der Eigenherrschaft für den o.e. Verkauf. Das halbe Gut in Unterartelshofen war 1685 von Hans Schwammberger nach dem Tod seines Vaters Hans Schwammberger erworben worden (= Nr. 1437). Kaufpreis: 300 Gulden plus 1 Gulden Leikauf an den Vater und die beiden Schwestern, 30 Gulden Handlohn. Die bestehende Teilung stellt kein Recht dar, sondern beruht auf Einvernehmen zwischen den Brüdern Friedrich und Hans Schwammberger.
Zeugen des jetzigen Kaufs sind Georg Schmidt von
Claußen, Hartensteinischer Untertan, und Peter Weber, Tetzelischer Untertan in Oberartelshofen, beide Schwiegersöhne des Friedrich Schwammberger.
Darin:
Vermerk der Ratenzahlungen.