Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1765 Juni 14: Schreiben des Pflegamts Hersbruck an den Verwalter in Artelshofen. Verganenen Winter war es in Artelshofen zu einer Schlägerei zwischen dem Hartensteinischen Untertanen Paulus Ambos (= Amboß) und einem Hersbrucker Türmersjungen gekommen. Hartenstein will den Türmersjungen vorladen. Frage, ob die Schlägerei auf Hartensteiner oder Nürnberger Grund stattgefunden hat. 1765 Juni 16: Schreiben (Konzept) des G(eorg) D(ietrich) Hagendorn, Verwalters in Artelshofen, an Herrn (Gustav Gabriel) von Thill, Pfleger zu Hersbruck. Zwischen dem hiesigen Paulus Amboß, Hartensteinischem Untertanen, und dem Hersbrucker Türmersjungen, welcher volltrunken gewesen ist, hatte sich vergangenen Winter eine Schlägerei entwickelt. Diese spielte sich bei Oberartelshofen auf dem Fuhrweg neben dem Garten des Hufschmieds Georg Leimberger ab, mithin auf Nürnbergischem Grund und Boden, weswegen der Fall vor hiesige Grund- und Eigenherrschaft gehört.
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Personennamen:
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Amboß, Paulus; Hagendorn, Georg Dietrich; Leimberger, Georg; N, N (Türmersjunge Hersbruck); Thill, Gustav Gabriel von
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