Enthält:
1773 März 5: Protokoll (Konzept), Artelshofen.
Johann Georg Neumüller, Holzschuherischer Untertan und Müller auf der
Stofelmühl (Hirschbach), hat Johann Bierdümpfel, diesseitigen Untertanen und Papierer zu Hirschbach u.a. als Spitzbuben und Dieb bezeichnet.
1773 März 16: Schreiben (Konzept) des Verwalters (L)orenz Hagendorn, Artelshofen, an den Pfleger (Veit Karl) Holzschuher in Velden.
Anbei obiges Protokoll.
1773 April 24: Protokoll, Nürnberg, Holzschuherische Eigenherrschaft.
Anwesend: Veit Carl Holzschuher, sowie die beiden Kontrahenten.
Beklagter gibt die Beleidigung zu, behauptet aber, er sei selbst durch Kläger beim (Michael) Vogel in Hirschbach beleidigt worden, was Kläger jedoch bestreitet.
Beklagter muss Abbitte leisten, was er auch tut, und womit Kläger zufrieden ist.
Die dem Beklagten auferlegte dreitägige Haftstrafe wird auf dessen Bitten in eine Geldstrafe von 3 Gulden umgewandelt. Beklagter zahlt sofort.