Enthält- und Darin-Vermerke:
|
Enthält: Berichte über die Hauptausschußsitzungen des Bayerischen Städtebundes (1925-1932, Lücken: 1926, 1929, 1931, teilweise Vorträge als Beilagen). Der Hauptausschuß wird vom Städtetag als Vertretung der Mitglieder gewählt, es können nur Stadträte gewählt werden. Der Hauptausschuß ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht vom Vorstand oder Städtetag erledigt werden (zu den Aufgaben s. Satzung). Treu ist als Vertreter Nürnbergs in den Hauptausschuß gewählt worden.
|