Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1765 Januar 30: Protokoll, Artelshofen. Klage des Webergesellen Hans Sporn von Happurg gegen Salomon Schramm, Inwohner in Oberartelshofen, wegen 5 Gulden und 1 Metze Leinsamen, welche die Frau des Klägers, Maria Sporn, dem Schramm von ihrem Lidlohn geliehen hatte, als sie noch in Diensten stand. Mehrfache Mahnungen waren bislang erfolglos geblieben. Entscheidung: Schramm muss zahlen, was er bis Walburgis zu tun verspricht. Den Leinsamen erhielt Sporn sofort.
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