Klage des Leonhard Pickelmann von Enzendorf gegen Georg Peter Grötsch von Oberartelshofen wegen angeblichen Streuschneckerns
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält: 1765 Juli 4: Protokoll, Artelshofen. Klage des Bauern Leonhard Pickelmann von Enzendorf gegen Georg Peter Grötsch, den Sohn des Peter Grötsch von Oberartelshofen, der im Holzberg des Klägers auf der Marter Streu geschneckert haben soll. Dies habe der Zimmermeister Conrad Andreas Winter von Enzendorf gesehen und Kläger mitgeteilt. Später habe Kläger Vater und Sohn Grötsch in deren eigenem Holzberg unten im Tal aufgesucht und zur Rede gestellt, wobei Grötsch die Tat leugnete. Georg Peter Grötsch sagt aus, er sei im Teufelshof hinuntergegangen und unten auf dem Anger dem Winter begegnet. Außer einem Gruß sei weiter nichts vorgefallen. Pickelmann sei dann zu ihnen beiden gekommen und habe gleich die Beleidigung Streu Dieb gebraucht. Pickelmann widerspricht: Er wisse sehr wohl, dass man zum Beleidigen kein Recht hat.