Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1768 Dezember 1: Protokoll, Artelshofen. Klage des Paulus Sperber, Winkelmanns zu Stöppach, gegen den 15-jährigen Jobst Emmer, den Stiefsohn des Schustermeisters Hans Prechtel zu Stöppach (außen als Sohn des verstorbenen Hans Emmer (= d.M.) bezeichnet). Als Kläger nach Kirchensittenbach gehen wollte, überfiel ihn Emmer und versuchte, ihn mit einem Stecken zu schlagen. Kläger konnte ausweichen, aber Emmer warf den Stecken nach ihm, wovon er eine schmerzhafte Verletzung in der Seite erhielt, die er mit Pflaster und Spiritus behandeln lassen musste. Emmer behauptet, Kläger habe ihn des Diebstahls von 2 Laib Brot bezichtigt, weswegen er ihn nun attackiert habe. Sperber widerspricht dieser Behauptung. Entscheidung: Emmer wird zu 4 Stunden Turmhaft und Zahlung der Amtsgebühren verurteilt. Der Klageweg gegen Sperber (wegen des Diebstahlsvorwurfs) steht ihm aber offen. Nachträglich berichtet Hans Prechtel, dass sein Stiefsohn in der letzten Woche wegen dieser Sache zum Pfarrer von Kirchensittenbach (= Conrad Nopitsch) gehen musste, der ihn schließlich so sehr schlug, dass er aus Nase und Mund blutet und ihm das Blut in seinen Hut spritzte, was den Eltern (Hans und Susanna Prechtel) sehr nahe gegangen.
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Personennamen:
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Emmer, Hans d.M.; Emmer, Jobst (Stöppach); Nopitsch, Conrad; Prechtel, Hans; Prechtel, Johann siehe auch Hans; Prechtel, Susanna (Frau d Hans); Sperber, Paulus
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