Verbot der Kurfürstlichen Regierung in Sulzbach, außerhalb ihres Fraischdistrikts gelegene Mühle zu frequentieren
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält: 1755 Dezember 26: Anzeigeprotokoll, Nürnberg. Anzeige des Johann Conrad Hermann (= Hörmann), Müllers auf dem Hammer zu Hirschbach. Die Kurfürstliche Regierung in Sulzbach hat allen in ihrem Fraischdistrikt wohnenden Nürnberger und Sulzbacher Untertanen verboten, außerhalb dieses Gebietes liegende Mühlen zu besuchen. Zu diesem Zweck hat man Soldaten in die Dorfschaften gelegt, die die Einhaltung des Verbots überwachen sollen. Hans Prechtel von Schmidtstadt, Rupprechtsteiner Untertan, wurde erwischt, als er bei Hörmann mahlen ließ. Das Mehl musste er in Sulzbach auslösen. Vorschlag, ein entsprechendes Verbot für die Hersbrucker Untertanen zu erlassen, Sulzbachische Mühlen zu besuchen. Die Ebnerische Eigenherrschaft wird die Anzeige samt dem Vorschlag des Müllers an das Landpflegamt weiterleiten.