Enthält:
1778 Januar 20: Schreiben des Johann Jakob Wolf, (Schulmeisters) in Hirschbach, an Herrn (Ulrich Nikolaus) Volland, Nürnberg.
Der Stoffelmüller Neumüller ist wegen Holzfrevels im Stoffelberg, sowohl im Gemeinholz als auch im Herrenholz durch die Gemeindevierer erwischt worden, wobei ihm seine Hacke gepfändet worden ist.
1778 Febraur 7: Protokoll, Nürnberg, bei der von Zeltnerischen Eigenherrschaft.
Hans Neumüller (d. J.) wurde auf Bitten der Frau (Maria Jakobina) Ebner vernommen. Er gesteht die Tat, spricht aber nur von Büschen, deren einer auf herrschaftlichem Grund stand. Durch die Gemeindevierer war er zu 30 Kreuzer Strafe verursteilt worden.
Übrigens müsse er sich gegen den Ebnerischen Untertanen und Bäcker (= Karl Gottlieb Fichtner) in Hirschbach beschweren, der ihn schon öfter in Sulzbach angezeigt hat, sodass er dort mehrfach unschuldigt bestraft worden ist.