Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1578 April 28: Schreiben des Pflegers Georg Pömer aus Velden an seinen Schwager Hans Clement Ebner in Hirschbach. Bestätigung des Erhalts eines Schreibens durch den Voit des Adressaten. Das Schreiben war üppig und trotzig und entsprach nicht der Wahrheit. Adressat soll, wenn er sein Bier abholen lässt, Geld mitsenden, damit das Ungeld und andere Kosten der hiesigen Bürger bezahlt werden können. Das Bier ist also keineswegs verboten worden, sondern Schreiber hat seine Befehle, wie dem Vetter des Adressaten, Wilhelm Ebner, auch geschrieben hat. Es mag schon sein, dass es früher eine Befreiung vom Ungeld gegeben hat, momentan aber existiert eine solche nicht.
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