Enthält: 1825 bis 1827: Gebundener Akt der von Schwarzischen Rentenverwaltung Artelshofen über die Baupflichtigkeitsverhältnisse bezüglich Kirche und Pfarrhaus. Durch verschiedene Reparaturmaßnahmen war ein Defizit von 340 Gulden in der Kirchenkasse entstanden. Gerichtshalter (Karl Friedrich) Falkner trägt die Problematik der Gemeinde, die sich im Westphalischen Gasthaus (= im untern Dorf) versammelt hat, mündlich vor. Die Gemeinde erklärt sich bereit, zur Tilgung des Defizits 75 Gulden beizutragen, wenn künftig die Baukosten folgendermaßen verteilt werden: Je ein Drittel die Herrschaft, die Kirchenkasse sowie die Gemeinde. Dabei u. a.: Rechtsgutachten des Dr. Gustav. Verzeichnis der dem Pfarrer übergebenen Kirchenrechnungen. Erwähnt: Benedikt von Schwarz, Pfarrer J(ohann) A(ugust) Gran, Verwalter und Schullehrer (Johann Wilhelm) Köhler.