Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1696 bis 1814: Gebundener Akt, bezeichnet: Pfarrfassionen und Atteste im Zusammenhang mit dem Gotteshaus Artelshofen. Darin: 1810: Bestätigung des Ebnerischen Patrimonialgerichts Artelshofen. Pfarrer Christoph Rech erhält 113 Gulden Besoldung, 4 Gulden zur Verteilung unter die Armen, zum Neujahr 4 Gulden, 20 Gulden aus Legat der Maria Jacobina Ebner, wegen Verteilung der Maria-Magdalena-Stiftung 3 Gulden, 2 Gulden wegen Verteilung der Catharina-Stiftung, sowie Holz. Ihm persönlich wurde 1805 noch eine jährliche Zulage bewilligt, bestehend in 1 Simra Korn. 1810: Weitere Bestätigung. Pfarrer Rech erhält aus der Gotteshauskasse 1 Gulden 30 Kreuzer für die Fertigung der Rechnung. 1814: Bestätigung des Gerichtshalters (Johann Wilhelm) Köhler, Artelshofen. Pfarrer Rech hat die Reparaturen im Pfarrhaus jederzeit selbst vornehmen lassen und auch aus eigenen Mitteln bestritten. 1810: Bestätigung Köhlers über die 2000 Gulden Legat der Maria Jacobina Ebner. 1500 Gulden sind laut Urkunde von 1761 Februar 12 beim Losungamt auf 4 %, 500 Gulden laut Urkunde von 1696 Oktober 1 beim Königlichen Getreidaufschlagsamt auf 4 1/2 % angelegt. Wegen der momentanen Zinsreduktion auf 2 % fallen jährlich nur noch 40 Gulden ab, die wie bisher erst nach Abzug der Steuern dem Pfarrer zugute kommen.
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