Enthält:
1693 Dezember 8: Notariatskopie eines Dokuments von 1605 Mai 29. Kollationierungsvermerk des Kaiserlich öffentlichen Notars Leonhard Samuel Seeling. Notariatssignet und Siegel. Laut Tektur (wohl 1822, s. a. Prod. 2) dient der Text in der Streitsache zwischen (Johann Georg) Grötsch und Konsorten in Oberartelshofen gegen (Leonhard) Brunner in Unterartelshofen (1822!) wegen des Eigentums an der
Pechleiten (siehe Nr. 3082).
1593 Juli 9:
Einigung zwischen der Regierung in Amberg und der Stadt Nürnberg. Es soll ein Tag für die Vornahme eines Augenscheins anberaumt werden.
Für die Kurpfalz erscheinen:
Sigmund von Plieningen, Kurfürstlicher Rat und Schultheiß zu Neumarkt.
Hans (= Johann) Carl von Bozheim (Botzheim), Pfleger zu Holnstein.
David Sebastian Gemmel (= Gömmel), Pfleger zu Hartenstein.
Für die Reichsstadt erscheinen:
Christoph (I.) Tucher, des Geheimen Rats.
Niclaus Gülcher (= von Gülchen), Dr. utr. jur., Advokat und Rat der Stadt.
Johann Leykauf d. Ä., Landschreiber.
Diverse Streitpunkte.
Der Streit wegen der Leite beim Pfälzer Wirt (vorher genannt: Conz Scharrer), die dieser als zu seiner
Tafern gehörig, die Gemeinde jedoch als Gemeindegrund bezeichnet, wir erst 1605 Mai 29 beigelegt.
1605 Mai 29:
Benachbart ist das Gehölz des Müllers. Neuvermarkung und Zuweisung eines schmalen Streifens an den Wirt, den er in drei Abschnitte unterteilen soll. Davon muss einer pro Jahr unangebaut bleiben, damit die Gemeinde mit ihrem Vieh durchkommen kann.
Das Original war gesiegelt von:
Hans Georg von Rumrod auf Woffenbach, Kurfürstlichem Rat, Hofrichter zu Amberg und Schultheiß zu Neumarkt.
Christoph von Bischofsheim, Kurfürstlichem Pfleger der beiden Ämter Holnstein und Helfenberg.
Christoph Tucher, des Geheimen Rats der Stadt Nürnberg.
Jacob Starck, des Geheimen Rats und Landpfleger.
1822 Juni 14: Kopie obigen Instruments.