Gemeinhandlohn der Müllerswitwe Neumüller in Hirschbach
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält: 1827 bis 1833: Der Müller (Johann) Matthäus Neumüller in Hirschbach verstarb im September 1827 und hinterließ ein 10- oder 11-jähriges Töchterlein. Der Witwe Katharina Margaretha Neumüller wird eröffnet, dass vom nach Artelshofen gehörigen Wald, dem Stoffelberg (siehe Nr. 3148), den der verstorbene Müller innehatte, ein halbes Handlohn fällig werde, sobald die Tochter das 14. Lebensjahr erreicht hat. 1831 heiratet die Witwe den Müller Conrad Zeltner, der Besitz und Nutzung der Mühle nach 15 Jahren auf die Tochter Barbara Neumüller übergehen lassen will. Die Frau stirbt noch im selben Jahr, und die Tochter wird 14 Jahre alt. Es bleibt zunächst fraglich, ob Zeltners Stieftochter den Besitz sofort übernimmt. Wegen der ausstehenden Zahlung kommt es zu einer Klage vor dem Landgericht Sulzbach gegen die Neumüller'schen Relikten bzw. gegen Zeltner wegen des ausstehenden Handlohns. Es kommt zu einer Einigung.