Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1. Artikel einer Einigung zwischen Fürsten und Städten (Landfrieden) im römischen Reich. Bruchstück einer Niederschrift die aus einem größeren Bande stammt (Bl. 60-63 steht in der oberen Ecke, 311 314 in der unteren Ecke der Blätter) undatiert, Hs. ds 16. Jh. 2. Kopie der Beschlüsse, die auf dem Kollegialtag zu Nürnberg gefaßt wurden, undatiert, nach 1634, Abschrift 17. Jh.
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