Enthält- und Darin-Vermerke:
|
Enthält: Der Porttenwürcker alhie in der Stadt Nürmberg gesetz vnd ordnung. Ordnung des Bortenmacherhandwerks von 1601 mit Verbesserungen in den folgenden Jahren 1603, 1611, 1617 und 1627. Es folgen die einzelnen Artikel der Ordnung mit Bestimmungen u.a. über Gesellen und Lehrlinge, Verbot des Erlernens für Frauen und Mädchen, über Nichtbürger, Hausieren, die Arbeit soll nicht auf dem Land abgegeben werden, Zusammenkunft der Meister auf der Herberge alle 4 Wochen, über das Meistergeld, Staudenarbeit, Wirkstühle, über das Feilhalten, Meistersöhne.
|
Sachbegriffe:
|
Handwerksordnung, Bortenmacher; Bortenmacherhandwerk; Gesellen, Bortenmacher; Lehrlinge, Bortenmacher; Lernverbot, Frauen; Lernverbot, Mädchen; Nichtbürger; Hausieren; Meister, Bortenmacher; Meistergeld; Staudenarbeit; Wirkstühle; Feilhalten; Meistersöhne; Wappendreipaß; Bortenmacherordnung
|