Enthält:
1860/61: Eigenhändiges Testament des Dr. Rudolf von Holzschuher mit zwei eigenhändigen Nachträgen, jeweils gesiegelt.
1860 Januar 19, Nürnberg: Testierender fühlt das Abnehmen seiner Kräfte, weswegen er seine letztwilligen Dispositionen niederlegt.
1.) meine Begräbniss soll lediglich nach dem Gebrauch des prunklosen Leichenvereins behandelt werden. dem besseren sich über das Grab erhebenden Theil an mir wolle der allgütige Gott sein Vaterauge zuwenden.Heiratsgut etc. der (2.) Gattin (Josepha Caroline Wilhelmine Helene von Braun), dabei erwähnt: Ehevertrag von 1820 August 1.
Die vier Kinder Auguste (Henriette), (Charlotte) Sophie, (Ernst) Karl (Sigmund) und (Christoph) Wilhelm (Karl Sigmund) erben zu gleichen Teilen, abzüglich der 6000 fl, die Tochter Sophie für ihre Heirat mit Dr. (Karl) Schiller erhalten hatte.
Verweis auf Anteile an ehemaligen Lehen bzw. auf die Lehens-Registratur Lade XVI, Fasz. 2 (s. Nr. 463) und 4 (s. Nr. 465), sowie auf die Sigmund-Elias'sche Güter-Registratur Lade XXX. Das Gut Thalheim darf nicht zur Erbmasse gezogen werden. Hierzu Verweis auf Familienverträge bzw. Sigmund-Elias'sche Güter-Registratur Lade I, Fasz. 6.
1860 November 13, Nürnberg: Nachtrag zu Vorigem.
Zu frommen Zwecken vermacht Testierender 1000 fl der Armenkasse der Stadt Nürnberg, sodann eine Staatsobligation zugunsten der Bedürftigen in Thalheim, die bisher jährlich 12 Gulden aus Privatmitteln erhalten haben.
1861 April 5, Nürnberg: Zweiter Nachtrag.
Die Erben sind gehalten, zur vorerwähnten Armenstiftung in Thalheim ein eigenes Legat von wenigstens 500 fl hinzuzufügen.
Von meinen beiden weiblichen Domestiken, Lotte und Caroline, deren Verdienste ich nicht genug rühmen kan, soll jede ein Vermächtniß von Dreihundert Gulden alsbald nach meinem Tod erhalten.Die arme Katharina,
welche meine zwei Söhne gesäugt und auferzogen hat, erhält schon 22 Gulden jährlich. Diese Unterstützung entfällt mit dem Tode des Testierenden.