Enthält:
Eingabe der Vorsteher von 32 Nürnberger Gewerbevereinen an den bayerischen Landtag betr. übermäßige Konzessionserteilungen infolge der Ausführungsbestimmungen vom 20. Dez. 1825 zum Gesetz über das Gewerbswesen; die Obrigkeit achte nur noch auf die Befähigung der Bewerber zum Handwerk, nicht auf die Interessen der alteingesessenen Meister.
Die Eingabe erfolgt seitens der Bäcker, Drechsler, Färber, Hufschmiede, Kammmacher, Metzger, Schreiner, Schneider, Schuhmacher, Sattler, Weber, Wagner, Büttner, Drahtzieher, Flaschner, Glaser, Seiler, Nadel- & Fischangelmacher, Posamentierer, Rotgießer, Silberarbeiter, Stecknadelmacher, Zirkelschmiede, Feilenhauer, Kupferschmiede, Nagelschmiede, Schlosser, Zinngießer, Ahlenschmiede, Buchbinder, Gürtler, Hafner, Hutmacher und Schellenmacher.