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Stadtarchiv Nürnberg
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Stichwort:
Pflegamt Gostenhof
Text:
Das vor dem (->) Spittlertor gelegene Dorf (->) Gostenhof gehörte urspr. zum Hausgut der Bgf. von N. 1342 ging es von den (->) Zollern an die (->) Waldstromer zu Lehen. Nach und nach konnte die Rst. N aber deren Gerechtsame einschränken, so daß diese es an das (->) Heilig-Geist-Spital weiterverkauften. Nach einer ersten Phase der Auseinandersetzung über die Hoheitsrechte von Gostenhof mit dem (->) Burggraftum bzw. dann (->) Markgraftum Ansbach erhielt der (->) Innere Rat 1453 Halsgericht und Lehensherrschaft zugesprochen. 1477 erwarb er auch den größten Teil der (->) Grundherrschaft bzw. der Lehen von Gostenhof aus dem Besitz des Heilig-Geist-Spitals ((->) Landeshoheit, (->) Fraischprozeß). Vorstadt und Dorf Gostenhof mit den verschiedenen Rechten sowie den Häusern bzw. Gütern in der Lodergasse (heute: (->) Ottostraße) und in (->) Laufamholz bildeten fortan ein eigenes (->) Pflegamt, das dem Inneren Rat direkt unterstellt war. Ein patrizischer Oberpfleger - der i.d.R. zugleich Schöffe am (->) Stadtgericht war - sowie ein Unterpfleger mit (->) Gerichtsschreiber und (->) Stadtknecht standen dem Amt vor, unterstützt vom Schulmeister und den vier Amtsbeisitzern aus der Gostenhofer Bürgerschaft. Der Oberpfleger war v.a. dafür verantwortlich, ohne Zustimmung des Rats keine Besitzveränderungen im P. zu genehmigen. Das P. gliederte seine Verwaltung nach dem Stand der Lehen- bzw. (->) Grundherrschaft: Besitz in der Lodergasse in N, Vorstadt Gostenhof, Bürgergüter in Gostenhof (d.h. Güter mit anderer Grundherrschaft), Dorf Gostenhof sowie Güter in Laufamholz und vor dem (->) Frauentor. Dem P. oblag die gesamte Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die Steuern dagegen gingen durch die Hauptmannschaft an das Landsteueramt. Mit der (->) preußischen Okkupation 1796 wurde das P. 1797 in das JKA Wöhrd und Gostenhof integriert ((->) Preußische Behörden).
Quellen:
StadtAN B 4; C 8.
Autor:
Bauernfeind, W.


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