StR Raschke: 00:01:40
StR Ulrich: 00:01:57
StR Thiel: 00:07:24
Stimmt dem Vorschlag nicht zu.
StRin
Krannich-Pöhler: 00:10:58
Stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
StR Raschke: 00:13:34
Stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.
StR König: 00:16:32
StR Raschke: 00:18:22
Lässt über den Beschluss abstimmen und stellt fest, dass es gegen 4 Stimmen so beschlossen ist.
Gutachtenvorschlag (AfS 13.12.2018):
Der Stadtplanungsausschuss
begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
1. das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den
erweiterten Änderungsbereich entsprechend
dem Plan des Stadtplanungsamtes (FNP19 - U - 02
vom 09.08.2018) weitergeführt wird;
entsprechend der Variante Nr.3 ist dabei die verkehrliche
Erschließung mit der Verbindungsspange
zwischen Schleswiger Straße und östlicher Bamberger
Straße zu verfolgen. Die bestehende
Verbindung zwischen Spargelfeldweg und der östlichen
Bamberger Straße soll ausschließlich für
den landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar bleiben. Ein
paralleler Fuß-/Radweg ist im
Bebauungsplanverfahren zu prüfen.
2. auf der Grundlage der
Pläne FNP19 - U - 02, FNP19 - B - 01, FNP19 - B - 02 jeweils vom
09.08.2018, des Plans FNP19 - G - 01 vom
16.11.2018, der Begründung vom 19.11.2018 und des
Umweltberichtes vom 21.08.2018 die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit
Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g.
Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- außerdem Information der
Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)
Die o.g. Beschlüsse sind
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 30.01.2019):
Entsprechend dem Gutachten
des Stadtplanungsausschusses vom 13.12.2018 beschließt der Stadtrat
1. das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den
erweiterten Änderungsbereich entsprechend
dem Plan des Stadtplanungsamtes (FNP19 - U - 02
vom 09.08.2018) weiterzuführen;
entsprechend der Variante Nr.3 ist dabei die
verkehrliche Erschließung mit der Verbindungsspange
zwischen Schleswiger Straße und östlicher
Bamberger Straße zu verfolgen. Die
bestehende Verbindung zwischen Spargelfeldweg und der
östlichen Bamberger Straße soll
ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar
bleiben. Ein paralleler Fuß-/Radweg ist im
Bebauungsplanverfahren zu prüfen.
2. auf der Grundlage der
Pläne FNP19 - U - 02, FNP19 - B - 01, FNP19 - B - 02 jeweils vom
09.08.2018, des Plans FNP19 - G - 01 vom
16.11.2018, der Begründung vom 19.11.2018 und des
Umweltberichtes vom 21.08.2018 die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit
Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g.
Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- außerdem Information der
Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)
Die o.g. Beschlüsse sind
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.