OBM Dr. Maly:                        02:42:27

 

StR Thiel:                                02:42:39

 

StR Gehrke:                            02:46:32

 

OBM Dr. Maly:                        02:48:33

 

StR Liebel:                              02:48:36

 

StR Schüller:                           02:51:22

 

StR Raschke:                         02:53:00

 

Ref. VI Ulrich:                          02:53:31

 

StR´in Krannich-Pöhler:          02:57:47

 

StR König:                               02:59:32

 

OBM Dr. Maly:                        03:02:40

 

StR Dörfler:                             03:03:38

 

StR Liebl:                                03:04:30

 

StR Grosse Grollmann:          03:05:02

 

StR Ollert:                               03:06:16

 

StR´in Walthelm:                     03:06:50

 

OBM Dr. Maly:                        03:07:23

 

Ref. VI Ulrich:                          03:07:35

 

StR Gehrke:                            03:08:46

 

OBM Dr. Maly:                        03:08:56

 

 

Auf Wunsch von Herrn StR Gehrke wird seine Gegenstimme protokolliert.

 

 

 


Gutachtenvorschlag (AfS 13.12.2018):

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:

 

1. das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den

    erweiterten Änderungsbereich entsprechend dem Plan des Stadtplanungsamtes (FNP19 - U - 02

    vom 09.08.2018) weitergeführt wird; entsprechend der Variante Nr.3 ist dabei die verkehrliche

    Erschließung mit der Verbindungsspange zwischen Schleswiger Straße und östlicher Bamberger

    Straße zu verfolgen. Die bestehende Verbindung zwischen Spargelfeldweg und der östlichen

    Bamberger Straße soll ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar bleiben. Ein

    paralleler Fuß-/Radweg ist im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.

 

2. auf der Grundlage der Pläne FNP19 - U - 02, FNP19 - B - 01, FNP19 - B - 02 jeweils vom

    09.08.2018, des Plans FNP19 - G - 01 vom 16.11.2018, der Begründung vom 19.11.2018 und des

    Umweltberichtes vom 21.08.2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

 

    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

    - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen

    - förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und
      Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit

    - außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)

 

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschlussvorschlag (StR 30.01.2019):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 13.12.2018 beschließt der Stadtrat

 

1. das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den

    erweiterten Änderungsbereich entsprechend dem Plan des Stadtplanungsamtes (FNP19 - U - 02

    vom 09.08.2018) weiterzuführen; entsprechend der Variante Nr.3 ist dabei die

    verkehrliche Erschließung mit der Verbindungsspange zwischen Schleswiger Straße und östlicher

    Bamberger Straße zu verfolgen. Die bestehende Verbindung zwischen Spargelfeldweg und der

    östlichen Bamberger Straße soll ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar

    bleiben. Ein paralleler Fuß-/Radweg ist im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.

 

2. auf der Grundlage der Pläne FNP19 - U - 02, FNP19 - B - 01, FNP19 - B - 02 jeweils vom

    09.08.2018, des Plans FNP19 - G - 01 vom 16.11.2018, der Begründung vom 19.11.2018 und des

    Umweltberichtes vom 21.08.2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

    - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen

    - förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
      Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit

    - außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)

 

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.