Nachtrag: 09.06.2020
Sitzung: 17.06.2020 StR/018/2020
Berichterstatter:
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: Ref.I/II/167/2020
OBM König: 01:40:08
StR`in Lörincz: 01:40:27
OBM König: 01:43:55
StR Krieglstein: 01:48:30
StR Gehrke: 01:50:55
StR Pflaum: 01:52:08
OBM König: 01:54:13
StR`in Padua: 01:54:28
StR`in Thiele: 01:55:43
OBM König: 01:56:38
Beschlussvorschlag:
1.
Innerhalb
des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters wird ein Direktorium für
Bürgerservice, Digitales und Recht mit dem aufgeführten Aufgabenportfolio
gebildet.
2.
Die
Leitung (w/m/d) des Direktoriums für Bürgerservice, Digitales und Recht (BGr. B
3 BayBesG bzw. Entgelt analog BGr. B 3 BayBesG) wird - wie in der Anlage
dargestellt - innerstädtisch und interkommunal ausgeschrieben.
3.
Das
detaillierte Stellenkonzept des Direktoriums für Bürgerservice, Digitales und
Recht wird dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 22.07.2020 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
- mehrheitlich beschlossen -
Beschluss:
Stellenbesetzungsprozess:
Leitung des Direktoriums für Bürgerservice, Digitales und Recht
hier: Antrag der
Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.06.2020
- Die Verwaltung schreibt die Stelle der Leitung des
Direktoriums für Bürgerservice,
Digitales und Recht bundesweit öffentlich aus.
- Die Auswahl erfolgt in einem Assessment Center, in dem jede
Fraktion und Ausschussgemeinschaft
einen Sitz hat und in dem die Entscheidungsgrundlagen von allen Fraktionen gemeinsam festgelegt werden.
- mehrheitlich abgelehnt -