Nachtrag: 12.04.2021

Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM Marcus König:                           04:02:52

 

StR Riedel:                                          04:03:06

 

OBM Marcus König:                           04:03:17

 

StR Pflaum:                                        04:03:31

 

OBM Marcus König:                           04:04:15


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die unter den lfd. Nrn. 364 und 365 sowie 379 und 380 aufgeführten Stellen (Anlage 1

Arbeitspaket 2) erhalten die dort angegebenen neuen Stellenwerte.

 

2. Die unter den lfd. Nrn. 395 bis lfd. Nr. 596 der Anlage 1 (Arbeitspaket 3) aufgeführten Stellen erhalten die dort angegebenen neuen Stellenwerte. Dies umfasst auch die angegebene Anbringung, Entnahme und Anpassung von ku-Vermerken und V-Vermerken.

                       

3. Die in den Anlagen 2-5 aufgeführten Stellen (Eigenbetriebe) erhalten die dort angegebenen neuen Stellenwerte. Dies umfasst auch die angegebene Anbringung, Entnahme und Anpassung von ku-Vermerken und V-Vermerken.

 

Soweit sich durch das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2020 aufgrund dieser POA-Vorlage ein höherer Stellenwert ergibt, erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2020.