Nachtrag: 12.04.2021
Sitzung: 21.04.2021 StR/004/2021
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: Ref.I/II/014/2021
OBM Marcus König: 04:02:52
StR Riedel: 04:03:06
OBM Marcus König: 04:03:17
StR Pflaum: 04:03:31
OBM Marcus König: 04:04:15
Beschlussvorschlag:
1. Die unter den lfd. Nrn. 364 und 365 sowie 379 und 380 aufgeführten Stellen (Anlage 1
Arbeitspaket 2) erhalten die dort angegebenen neuen Stellenwerte.
2. Die unter den lfd. Nrn. 395 bis lfd. Nr. 596 der Anlage 1 (Arbeitspaket 3) aufgeführten Stellen erhalten die dort angegebenen neuen Stellenwerte. Dies umfasst auch die angegebene Anbringung, Entnahme und Anpassung von ku-Vermerken und V-Vermerken.
3. Die in den Anlagen 2-5 aufgeführten Stellen (Eigenbetriebe) erhalten die dort angegebenen neuen Stellenwerte. Dies umfasst auch die angegebene Anbringung, Entnahme und Anpassung von ku-Vermerken und V-Vermerken.
Soweit sich durch das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2020 aufgrund dieser POA-Vorlage ein höherer Stellenwert ergibt, erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2020.