Sitzung: 15.12.2021 StR/013/2021
Berichterstatter:
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2. BM/040/2021
Empfehlungsvorschlag:
1. Die Kommission nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der
Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der
Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens
zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur
Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig
auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen
Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer
Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.
2. Die Kommission nimmt den
Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und
Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie
sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich
verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle"
und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
3. Um den geordneten Übergang
des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte
gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige
Beschlussfassung im Jahr 2021.
4. Unabhängig davon, für
welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu
berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.
Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021:
1. Die
Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer
weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im
Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten
Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im
Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine
andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf
Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur
Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu
fassen.
2. Die
Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung
der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der
Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am
Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen
Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie
zur Kenntnis.
3. Die
Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine
Vergleichsbetrachtung zu den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse
(Landes- wie Bundesförderung) bei Anmietung einer privat errichteten
Ausweichspielstätte und bei Eigenerstellung einer Ausweichspielstätte am
Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders auf die finanzielle
Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen.
4. Die
Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft
Kulturschaffenden, Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren
Interessierten ein, mit dem Ziel, Meinungen und Anregungen zu den Rahmenbedingungen
einer Ausweichspielstätte in der Kongresshalle zu sammeln und diese dem
Stadtrat für seine Standortentscheidung zur Verfügung zu stellen.
5. Das
Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte
einer künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem
Interimsstandort Kongresshalle zu skizzieren und in die Beratungen
einzubringen.
6. Die
Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den
Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu
verzahnen.
7. Die
Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller
Nachhaltigkeit eine Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters
an den Richard-Wagner-Platz ermöglichen.
8. Sofern
die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll
keine Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof
erfolgen, sondern alternative Anordnungen (z.B. auf der Außenseite des Torsos)
ebenfalls geprüft werden.
9. Um den
geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine
Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine
endgültige Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021.
10.
Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022
im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.