Empfehlungsvorschlag:

1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.

 

2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.

 

3. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige Beschlussfassung im Jahr 2021.

 

4. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.

 

Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021:

1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.

 

2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.

 

3. Die Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine Vergleichsbetrachtung zu den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse (Landes- wie Bundesförderung) bei Anmietung einer privat errichteten Ausweichspielstätte und bei Eigenerstellung einer Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders auf die finanzielle Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen.

 

4. Die Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft Kulturschaffenden, Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren Interessierten ein, mit dem Ziel, Meinungen und Anregungen zu den Rahmenbedingungen einer Ausweichspielstätte in der Kongresshalle zu sammeln und diese dem Stadtrat für seine Standortentscheidung zur Verfügung zu stellen.

 

5. Das Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte einer künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem Interimsstandort Kongresshalle zu skizzieren und in die Beratungen einzubringen.

 

6. Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen.

 

7. Die Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller Nachhaltigkeit eine Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz ermöglichen.

 

8. Sofern die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll keine Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof erfolgen, sondern alternative Anordnungen (z.B. auf der Außenseite des Torsos) ebenfalls geprüft werden.

 

9. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021.

 

10. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.