StR Ulrich:                  01:01:35

 

StR Müller:                  01:03:14

Möchte wissen, warum eine neue Wendeschleife entstehen soll und 200 m weiter die alte abgerissen wird?

 

StR Dix:                      01:04:24

Hat noch Fragen zur Detailplanung:

Die Straßenbahn wird durch die Unterführung in den Gegenverkehr geleitet, welche Sicherungsmaßnahmen gibt es da?

Ist die Lärmminderung durch das Rasengleis ausreichend berücksichtigt?

Der Zeitplan zum Thema Hafenbrücken hat sich um 1 Jahr verzögert, wäre es da nicht sinnvoll den Umbau Minervastraße auch erst ein Jahr später stattfinden zu lassen, da durch die Minervastraße der Umleitungsverkehr fließen soll.

 

StR Bock:                   01:08:31

 

StR Ulrich:                  01:09:06

Erklärt, der Terminplan wird mit den Hafenbrücken koordiniert, er hängt auch von den Maßnahmen von SUN ab.

Die Schleife musste verschoben werden, damit eine barrierefreie Haltestelle in Gibitzenhof entstehen kann, die es heute noch nicht gibt und die neue Schleife würde ein Abstellgleis sowie einen Pausenraum mit WC für das Trampersonal beinhalten.

Bei weiteren Einwänden, können diese dann noch in der Planfeststellung abgeklärt werden.

Er bittet heute um Beschluss

 

StR Müller:                  01:13:04

 

StR Krieglstein:           01:13:28

Äußert die Bitte die bestehende Wendeschleife in Betrieb zu belassen und im Bereich der

neuen Kindertagesstätte keine neue Wendeschleife zu realisieren. Sie können heute dem Beschluss zur Vorlage zustimmen mit der Auflage, dass die Wendeschleife nochmals von Verwaltung und VAG geprüft wird.

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenbahnverlängerung Minervastraße im Abschnitt zwischen der Endhaltestelle Gibitzenhof über die Dianastraße und Minervastraße bis zum Knoten Finkenbrunn gemäß der Straßenpläne

 

Straßenbahnverlängerung Minervastraße Lageplan Blatt 1 vom 24.08.2022,

Vpl-Plan Nr. 2.2447.2.1

Straßenbahnverlängerung Minervastraße Lageplan Blatt 2 vom 24.08.2022,

Vpl-Plan Nr. 2.2447.2.2

 

und beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu erstellen und bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.