TOP 2 und TOP 3 wurden zusammen behandelt.

 

 

OBM Marcus König:               01:07:00

 

StR Ulrich:                              01:07:34

 

StR Krieglstein:                       01:14:18

 

StR`in Liberova:                      01:18:48

 

StR Mletzko:                           01:22:08

 

StR Goldmann:                       01:28:18

 

StR Dörfler:                             01:32:15

 

StR Schüller Titus:                  01:37:46

 

StR Heimbucher:                    01:46:23

 

StR`in Körner:                         01:48:39

 

StR Buholzer:                          01:50:04

 

StR Hübscher:                        01:56:22

 

OBM Marcus König:               01:59:20

 

StR`in Ries:                             01:59:30

 

StR`in Walthelm:                     02:04:08

 

StR Dr. Fraas:                         02:05:40

 

StR Ulrich:                              02:09:07

 

Maik Render:                          02:09:43

 

OBM Marcus König:               02:17:18

 

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt weitere Energieeinsparmaßnahmen für die Bereiche Gas, Strom und Fernwärme städtischer Gebäude, Anlage 2.  

 

Der Stadtrat beschließt die Festlegung von Raumlufttemperaturen in städtischen Gebäuden in Umsetzung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV),

Anlage 3.

 

Der Stadtrat beschließt einen Sonderfonds von einmalig 5 Mio. Euro für neue Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen in städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben, die zu wirksamen kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom führen, Anlage 6. Die Mittel für den Sonderfonds (Produkt 111700, Kostenstelle L111700003, Sachkonto 62470000) werden aus den Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (Produkt 611100, Kostenstelle L611100001, Sachkonto 50130000. Ertragsansatz wird von 515 Mio. Euro auf 520 Mio. Euroangehoben) für den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt und bewilligt. Diese Mittel werden für übertragbar erklärt.

 

Der Stadtrat beschließt Beschleunigungsmaßnahmen bei laufenden Maßnahmen in städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben, die zu erheblichen mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas und Strom führen, deren Mittelbereitstellung bereits bewilligt bzw. im MIP bzw. Haushaltsplänen der Eigenbetriebe geplant sind, Anlage 7.

 

Die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe werden ermächtigt und beauftragt, die im Zuge dieses Beschlusses haushaltsrechtlich notwendigen Maßnahmen und Veränderungen auch zwischen den einzelnen Bereichen vorzunehmen.