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Gieswasser Einbau

Info

Einbauhinweise

Sie möchten den Einbau Ihres Gießwasserzählers melden.

Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

Nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 EntwässerungsGebS – BGS EWS/FES wird die Wassermenge von der Berechnung der Einleitungsgebühr/Schmutzwasser abgesetzt, die nachweisbar nicht in die Kanalisation eingeleitet wurde. Dieser Nachweis ist durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers zu erbringen.

Für die Anschaffung und den Einbau des Zählers ist der Gebührenschuldner selbst verantwortlich. Der Zähler muss geeicht sein und fest an der Gartenwasserleitung eingebaut werden. Aufsteckzähler sind nicht zulässig.

Die Eichfrist beträgt in der Regel sechs Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist muss der Zähler ausgetauscht und durch einen neuen Zähler ersetzt werden.
Bei den künftigen Ablesungen des Zählerstandes des Zwischenzählers ist zeitgleich mit der Ablesung des Hauptwasserzählers vorzunehmen und unter Angabe der jeweiligen Zählernummer an das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg zeitnah mitzuteilen. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn kein Wasser vergossen wurde. Wurde die Meldung des Zählerstandes einmal vergessen, kann sie nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist des betreffenden Grundabgabenbescheides nachgeholt werden. Diese Nachmeldung setzt voraus, dass der Zwischenzähler zeitgleich mit dem Hauptzähler abgelesen worden ist. Wird der Zählerstand nicht fristgerecht gemeldet, entfällt die Vergünstigung.
Sollten Sie Mieter des Objektes sein, wird die Abrechnung gegenüber dem Eigentümer/Vermieter vorgenommen, der auch den entsprechenden Grundabgabenbescheid erhält.
Bitte beachten Sie, dass die Meldungen des Hauptwasserzählers direkt an das Wasserversorgungsunternehmen (N-ERGIE oder Wasserzweckverband) zu richten sind. Es erfolgt keine Weiterleitung.