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Gestattungsantrag nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)

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Werden bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen, etc. unter anderem alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben, wird eine Erlaubnis des Ordnungsamtes, die sogenannte Gestattung, benötigt. Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen. Verspätet eingehende Anträge werden abgelehnt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden kann. Ein Ausschank alkoholischer Getränke ist dann nicht mehr möglich.

Eine Gestattung ist auch bei Kostproben erforderlich, wenn diese größer als 0,1 Liter sind.
Weitere Informationen im Internet-Angebot des Ordnungsamtes.

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