JavaScript ist abgeschaltet. Sie können fortfahren, aber wir empfehlen, JavaScript einzuschalten, damit Sie das folgende Formular komfortabel und mit allen Funktionen nutzen können. Information * Pflichtfelder Werden bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen, etc. unter anderem alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben, wird eine Erlaubnis des Ordnungsamtes, die sogenannte Gestattung, benötigt. Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen. Verspätet eingehende Anträge werden abgelehnt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden kann. Ein Ausschank alkoholischer Getränke ist dann nicht mehr möglich. Eine Gestattung ist auch bei Kostproben erforderlich, wenn diese größer als 0,1 Liter sind.Weitere Informationen im Internet-Angebot des Ordnungsamtes. Ich stelle den Antrag:* Pflichtfeld als Privatperson als Unternehmen / Organisation OK Anlass Gestattungsantrag:* Pflichtfeld Messe Altstadtfest Christkindlesmarkt Rock im Park Bierfest Norisring Volksfest Sonstiger OK Die Hinweise zum Datenschutz am Seitenende habe ich gelesen und stimme zu. * Ich bestätige, von den Hinweisen zum Gestattungsantrag nach § 12 GastG(siehe PDF-Datei) Kenntnis genommen zu haben. * Dialogverlauf Dialogverlauf öffnen/schließen Information Aktuelle Seite Angaben antragstellende Person Kommende Seite Ort und Grundstückseigentum Kommende Seite Zeitraum Veranstaltung Kommende Seite Getränke und Speisen Kommende Seite Weitere Angaben Kommende Seite Unterlagen Kommende Seite Abbrechen Zurück Weiter