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Vorabüberprüfung von Urkunden aus dem Ausland

Information

Sie haben im Ausland geheiratet, promoviert, dort sind Kinder geboren oder Sie müssen Urkunden aus dem Ausland im Zuge einer Ausweisbeantragung vorlegen? Zur Eintragung im Melderegister müssen dazu Dokumente und Nachweise vorgelegt werden. Die vorgeschriebenen Nachweise über die Echtheit der Urkunden (zum Beispiel Apostille oder Legalisation) sind je nach Land unterschiedlich.

Wir prüfen für Sie vorab die Unterlagen und teilen Ihnen die erforderlichen Nachweise über die Echtheit mit, damit Sie diese bei den jeweiligen Stellen anfordern können. Dann müssen Sie nur einmal mit den Originalen und Nachweisen zur Eintragung vor Ort kommen.

Die von uns durchgeführte Vorabprüfung ist gebührenfrei. Die Kosten bei anderen Stellen für den Nachweis der Echtheit der Urkunden sind von Ihnen zu tragen.

Bitte übermitteln Sie uns in einem Upload jeweils nur die Unterlagen zu einer Person.