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Das 1879 aus (->) Stadtgericht und (->) Landgericht (ä.O.) gebildete, 1956-73 auch für den Bezirk des aufgelösten A. (->) Altdorf zuständige A. N urteilt in bürgerlichen Streitigkeiten bis zu einem gewissen Wert sowie in Strafsachen, wenn nur geringe Strafen zu erwarten sind; außerdem ist es mit den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, u.a. Grundbuch-, Nachlaß-, Registersachen, betraut. Das heute für das Stadtgebiet N zuständige Gericht ist auf die Gebäude (->) Fürther Straße 110 und Flaschenhofstraße 35 verteilt ((->) Gerichtsgebäude).
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