Besuchen Sie uns auf Facebook. Besuchen Sie uns auf Instagram. Timeout: 06:48Uhr ⟳ | Kontakt | Home | Start | Info | Glossar | Ende  | AAA Wechsel zur mobilen AnsichtMobil →
Stadtarchiv Nürnberg
Stadtlexikon
Stadtlexikon

Anzeige

Sortierung

Ihre Suchergebnisse
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
1. 
Permalink zum Datensatz Anmerkung zu Eintrag in der Online-Recherche. Diesen Datensatz in die Merkliste übernehmen. zum PDF-Druck vorsehen Diesen Datensatz direkt drucken.
Stichwort:
Bancoamt
Text:
Die 1621 auf Initiative des (->) Handelsvorstands errichtete rst. Giro- und Wechselbank, der (->) Banco Publico, stand unter Aufsicht des (->) Inneren Rats. Diese oblag dem neu geschaffenen B., das urspr. aus drei, später aus zwei deputierten Ratsherren ((->) Deputation 'zum Banco'), zwei Stadtjuristen ('Bancokonsulenten') und den vier (->) Marktvorstehern als Vertretern der Kaufmannschaft bestand. Als Unterpersonal stand ein Protokollist oder Kanzlist als Bancoschreiber zur Verfügung. 1635 schuf die N Kaufmannschaft wegen unberechtigten Zugriffen des Rats auf die im Banco Publico deponierten Gelder mit den (->) Marktadjunkten ein weiteres Kontrollgremium. Das B. schlichtete als Bancogericht Streitigkeiten über Wechsel und Zahlungen. 1697 entstand daraus das Mercantil- und Bancogericht als eigene Gerichtsinstanz, die nicht nur als Schiedsgericht in N Kaufmannsangelegenheiten, sondern gutachterlich auch für auswärtige Handelsgerichte tätig wurde ((->) Handels- und Wechselrecht). Dieses entwickelte sich im 19. Jh. zur Keimzelle des bayerischen (->) Handelsgerichtswesens.
Quellen:
StadtAN E 8.
Literatur:
Fuchs, R., Der Bancho Publico zu N, Berlin 1955.
Endres, R., Die selbständig handelnde Kaufmannschaft, in: Im Zeichen der Waage, N 1985, 35-44.
Autor:
Diefenbacher


voriges Bild im Datensatz zeigen nächstes Bild im Datensatz zeigen Bild groß zeigen Datensatz dieses Bildes zeigen Schließen
Schließen
Bestandsbeschreibung
Schließen
?
Permalink zu diesem Treffer
X Permalink kopieren Permalink öffnen