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Stichwort:
Bierwirtschaften
Text:
Die im 19. Jh. für N typischen kleinen B. sind erst relativ spät entstanden; bis zum (->) Dreißigjährigen Krieg war der Wein das überwiegende Volksgetränk. Wohl bis zum Ende des 15. Jh. war es nur den N Brauern gestattet, ihr Bier auszuschenken. Der Begriff 'Bierwirtshaus' taucht 1498 erstmals auf. Erst zu Beginn des 16. Jh. findet sich der Ausschank von Stadtbier, d.h. von in N gebrautem Bier in eigenen Schankstätten, die der Brauer neben seiner eigenen betreiben, aber auch an andere N Bürger vergeben durfte. Dies geschah durch die Weitergabe eines Täfelchens, woraus sich die Bezeichnung 'Täfeleinswirte' für die meist im Nebenerwerb tätigen Stadtbierschenken ableitet. Noch in der letzten gültigen rst. Einteilung der Gasthäuser in vier Klassen aus dem Jahr 1745 rangieren die Bierwirte neben den (->) Garküchen in der letzten Kategorie hinter den (->) Weinschenken. ((->) Wirtshauswesen; (->) Brauwesen)
Literatur:
Grönert, W., Die Entwicklung des Gaststättenrechts in der Freien Rst. N seit dem 14. Jh., Diss. Erlangen-N 1967. Beer, Grüße 4.